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EnEV - Energieeinsparverordnung

In den letzten Jahren gab es einige Änderungen der Energieeinsparverordnung, kurz auch EnEV. Dabei wurden in den meisten Fällen die Verordnungen hinsichtlich des Wärmeschutzes und der Energieeffizienz verschärft.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die EnEV?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine seit 2002 geltende Verordnung und Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Die EnEV 2002 entstand aus der Zusammenfassung der Wärmeschutzverordnung (WSchV) und der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnIV) und trat am 01.02.2002 in Kraft.

Die Verordnung setzt Mindestanforderungen an den Wärmeschutz sowie die Energieeffizienz von verwendeten Anlagentechniken von Wohngebäuden, Bürogebäuden und gewissen Betriebsgebäuden fest. Insbesondere enthält diese Standardanforderungen, welche beim Bau eines Hauses eingehalten werden müssen sowie Festsetzungen, wann Modernisierungen an Bestandsgebäuden durchgeführt werden müssen.

Das übergeordnete Ziel der durch die Bundesregierung festgesetzte Ziel der EnEV ist es, Energie einzusparen und bis 2050 in Deutschland einen nahezu klimaneutralen Gebäudestandard zu erreichen. Zudem soll durch die EnEV Transparenz beim Energieverbrauch bei zum Verkauf stehenden Immobilie geschaffen werden.

Die wichtigsten Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV):

EnEV 2014:

Durch das Inkrafttreten der EnEV 2014, umgangssprachlich auf EnEV 2013 oder EnEV 2016 genannt, gab es einige Änderungen, die viele Deutsche betreffen. Größte Änderung ist die Einführung eines verpflichtenden Energieausweises beim Verkauf eines Hauses.

Im Weiteren sind über 30 Jahre alte Heizkessel bei vermieteten Immobilien verboten. Bei Wohneigentum hat sich hinsichtlich dieser Regel jedoch nichts geändert.

Zudem sind die Bundesländer seit der Energieeinsparverordnung 2014 vermehrt dazu angehalten, Stichproben durchzuführen. Bei diesen Stichproben wird primär die Einhaltung von EnEV-Anforderungen bei Neubauten sowie von Energieausweisen überprüft.  

EnEV 2009:

Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2009 im Überblick:

  • Reduzierung des zulässigen jährlichen Primärenergiebedarfs wurde um ca. 30% (Neu- und Altbauten bei Mondernisierung) gesenkt
  • Erhöhte Anforderungen an die Wärmedämmung von Neubauten
  • Dachböden müssen mit einer Wärmedämmung versehen werden (ausgenommen von dieser Regel ist selbstgenutztes Wohneigentum)
  • Nachtspeicherheizungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens 6 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäude mit einer Fläche von mehr als 500 Quadratmeter müssen gegen effiziente Heizungen ausgetauscht werden.
  • Klimaanlagen, welche die Feuchtigkeit eines Raumes verändern, müssen mit einer automatischen Regelung zur Be- und Entlüftung nachgerüstet werden.

EnEV 2007:

Hauptsächlich sieht die EnEV 2007 die Einführung von Energieausweisen sowie von regelmäßigen Klimaanlageninspektionen vor. Weitere wichtige Änderungen der EnEV 2007 sind:

  • Änderungen im Verfahren zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden
  • Berücksichtigung von alternativen Systemen der Energieversorgung
  • Berücksichtigung des sommerlichen Wärmeschutzes

Wichtig anzumerken ist, dass es in den letzten Jahren keine Änderungen an der EnEV gab. Es gibt somit keine EnEV 2015 oder EnEV 2017 sodass die EnEV 2014 die aktuelle EnEV abbildet.  Umgangssprachlich wird die Energieeinsparverordnung 2014 jedoch auch Energieeinsparverordnung 2016 oder EnEV 2013 genannt. Viele Bestimmungen aus dieser traten jedoch erst im Jahr 2016 in Kraft.


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