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Was ist ein Grundpfandrecht?
Ein Grundpfandrecht ist eine Sicherheit, welche von Banken bei der Kreditvergabe von Immobilienkrediten gefordert wird. Dem Grundpfandrechtsgläubiger, also der Bank, werden dann Pfandrechte an der Immobilien eingeräumt. Die häufigsten Arten von Grundpfandrechten sind die Grundschuld und die Hypothek. Grundpfandrechte werden generelle in Abteilung 3 des Grundbuches eingetragen.
Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, kann die Bank ihre Zahlungsforderungen durch eine Zwangsversteigerung befriedigen.
Die verschiedenen Arten von Grundpfandrechten:
- Grundschuld
Die Grundschuld ist das häufigsten genutzte Grundpfandrecht und hat sich in den letzten Jahren gegenüber der Hypothek bewährt und durchgesetzt. Vorteil
gegenüber der Hypothek und einer der Hauptgründe für die Grundschuld ist, dass diese später auch noch für weitere Darlehen genutzt werden kann, wohingegen die Hypothek an an ein bestimmtes Darlehen gebunden ist. Im Weiteren kann die Hypothek beispielsweise nicht an einen potenziellen Käufer weitergegeben werden.
Die Grundschuld wird vom Notar in Abteilung III des Grundbuches eingetragen. Es besteht neben der Grundschuld ohne Brief, also der brieflosen Grundschuld, die Möglichkeit einer Briefgrundschuld. Hierbei wird ein Grundschuldbrief vom Notar ausgehändigt.
- Rentenschuld
Die Rentenschuld ist ein nur noch sehr selten verwendetes Grundpfandrecht. Natürlich handelt es sich bei der Rentenschuld wie auch bei der Grundschuld oder der Hypothek um eine Belastung des Grundstücks. Die Rentenschuld sichert dabei jedoch keinen festen Betrag wie bei der Grundschuld oder der Hypothek sondern eine Geldzahlung, welche laufend gezahlt wird.
- Hypothek
Die Hypothek gehört wie die Grundschuld und die Rentenschuld zu den Grundpfandrechten und ist eine Methode zur Sicherung eines Kredits beziehungsweise Darlehens. Auch bei diesem Grundpfandrecht überträgt der Darlehensnehmer der Bank das Recht, die Immobilie zu verwerten, sofern der Darlehensnehmer das Darlehen oder den Kredit nicht zurückzahlen kann. Die rechtlichen Bestimmungen zur Hypothek finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).