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Wohnflächenberechnung

Die Wohnflächenberechnung des Hauses inklusive Balkon ist gar nicht so einfach. Dafür müssen Sie nicht nur richtig vermessen, sondern auch die korrekten Formeln anwenden.

Inhaltsverzeichnis

So berechnen Sie die Wohnfläche korrekt

Der Käufer Ihres Hauses will ganz genau wissen, wie viel Wohnfläche er kauft. Als Verkäufer sind Sie hier zu korrekten Angaben verpflichtet.

Der erste Schritt ist hier die richtige Erfassung: Ein Laser–Entfernungsmesser, Zollstock, Wasserwaage und Lot sind hier wichtige Hilfsinstrumente. Ein guter Skizzenblock und vorhandene Grundrisse in handlicher Kopie erleichtern die Arbeit ebenfalls. Wenn Sie nun alles genau vermessen haben, geht es an die Wohnflächenberechnung. Grundlage dafür ist in der Regel die Wohnflächenverordnung (WoFIV).

Details zur richtigen Wohnflächenberechnung

Und hier liegt die Tücke im Detail. Denn Sie dürfen längst nicht jeder Raum einfach zur Wohnfläche hinzuzählen. Die Regelungen lauten zusammengefasst:

  • ‍nur Aufenthaltsräume dürfen einbezogen werden, dazu gehören zum Beispiel nicht Keller und Garagen.
  • Räume dürfen ausschließlich zur Wohnung gehören,
  • einige Raumarten (wie Schwimmbäder oder Wintergärten) dürfen zum Teil nur teilweise angerechnet werden,
  • die Grundflächen müssen als lichte Maße ermittelt werden. Das heißt, es muss die Breite und Länge zwischen den Bauteilen von der Vorderkante der Wandbekleidung aus ermittelt werden.
  • Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Metern aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt, werden nicht eingerechnet,
  • Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze werden nicht eingerechnet,
  • Türnischen und Fenster- und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind, werden nicht eingerechnet,
  • Anrechnung von Balkonen, Loggien, Dachgärten, Terrassen zu 25 Prozent bis höchstens 50 Prozent,
  • nur Flächen mit einer Raumhöhe von mehr als 2 Meter (bzw. nach Landesbauordnung definiert) zählen zu 100 Prozent zur Wohnfläche. Flächen mit einer Raumhöhe zwischen 1 Meter und 2 Meter werden zu 50 Prozent berücksichtigt und Flächen mit einer Höhe von unter 1 Meter werden gar nicht zugerechnet.

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