Lärmprotokoll

Was ist ein Lärmprotokoll?

Unter einem Lärmprotokoll wird eine schriftliche Dokumentation von Lärm verstanden. Häufig findet ein solches Lärmprotokoll dann Anwendung, wenn Mieter eine Ruhestörung beweisen und eine Mietminderung herbeiführen möchte, beispielsweise bei einer ständigen Lärmbelästigung durch den Nachbarn. Pauschal gesagt also in mietrechtlichen Fällen.

Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) ist es zwar nicht zwingend notwendig, ein Lärmprotokoll im Falle eines Rechtsstreits vorlegen zu können, dennoch ist die Erstellung eines solchen Protokolls mehr als sinnvoll, da eine gewisse Beweispflicht in jedem Falle besteht. Bei einem von Ihnen über einen längeren Zeitraum geführten Lärmprotokoll kann sich ein Richter beispielsweise ein besseres Bild vom Geschehen machen und Rückschlüsse aus diesem ziehen.

Was sollte in einem Lärmprotokoll enthalten sein?

Prinzipiell sollten Sie in einem Lärmprotokoll so viel möglich festhalten. Mindestens die folgenden Punkte sollten enthalten sein:

  • Datum
  • Beginn und Ende des Lärms (Uhrzeit)
  • Art des Lärms
  • Verursacher des Lärms
  • Zeugen
  • Unterschrift

Beschreiben Sie nach Möglichkeit auch immer die Auswirkungen des Lärms. Beispiele hierfür sind:

  • Ihr Schlaf wurde gestört
  • Eine Einhaltung der Mittagsruhe war nicht möglich
  • Fenster mussten geschlossen werden
  • Störung konzentrierten Arbeitens oder Lesens

Tipp: Versuchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Verursacher des Lärms aufzusuchen. Wenn dieses erfolglos bleibt, sollten Sie sich an den Vermieter wenden, da dieser in erster Linie für die Einhaltung von Ruhe verantwortlich ist.

Dieses Dokument wurde erstellt von:
Carl Nowaczyk

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