Wozu dient die Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft, auch nur Selbstauskunft oder Mieterauskunft genannt, wird von Vermietern genutzt, um sich einen ersten Eindruck vom Mietinteressenten und vor allem von dessen finanzieller Situation zu verschaffen. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, mietrelevante Informationen zu erfragen. Als Mietinteressent stellen Sie dem Vermieter die Informationen jedoch freiwillig zur Verfügung.
Anhand dieser in der Selbstauskunft angegebenen Daten kann der Vermieter dann den passenden Mieter für das Objekt finden und sich vor Mietnomaden und zahlungsunwilligen Mietern schützen.
Was muss in einer Mieterselbstauskunft stehen?
Grundsätzliches müssen Sie dem Vermieter nur Angaben offenlegen, welchem dem berechtigten Interesse des Vermieters zugrunde gelegt werden können. Im Regelfall müssen Sie in einer Mieterselbstauskunft zu folgenden Punkten Angaben machen:
- Persönliche Angaben
Unter persönliche Angaben fallen der Name und Vorname, das Geburtsdatum sowie der Familienstand des Mietinteressenten - Beruf, Arbeitgeber und Einkommen
Zum Schutz vor Mietnomaden verlangen die meisten Vermieter von Mietinteressenten das aktuelle monatliche Nettoeinkommen sowie den ausgeübten Beruf und den Arbeitgeber. Gegebenenfalls müssen auch Angaben über vom Mietinteressenten bezogene Sozialleistungen gemacht werden. - Mitbewohner
Üblicherweise müssen vom Mietinteressenten auch Angaben darüber gemacht werden, wer mit in die Wohnung einziehen soll. - Schulden
Hierbei wird oftmals gefragt, ob es noch ausstehende Mietschulden gibt oder das Einkommen des Mieter gepfändet wird.
All diese Punkte gilt es wahrheitsgemäß zu beantworten, da diese die Grundlage für die Entscheidung des Vermieters darstellen.
Ist die Mieterselbstauskunft verpflichtend?
Als Mieter erteilen Sie die Selbstauskunft grundsätzlich freiwillig. Seitens des Vermieters gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mieterselbstauskunft. Da viele Vermieter eine Mieterselbstauskunft voraussetzen, steigen Ihre Chancen als Mieter jedoch nicht, wenn Sie sich weigern, die Mieterselbstauskunft auszufüllen, da in letzter Konsequenz vom Vermieter entschieden wird, wer in seine Wohnung einzieht.
Welche Fragen sind erlaubt und welche nicht?
Erlaubte Fragen
- Zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand)
- Zu Personen, welche auch in die Wohnung einziehen werden
- Zum Arbeitsverhältnis / Arbeitgeber
- Zur finanziellen Situation (monatliches Nettoeinkommen, Mietschulden, Einkommenspfändung, eidesstattliche Versicherung, Insolvenzverfahren)
- Zur Nutzung der Wohnung (gewerbliche Nutzung, Instrumente, Tiere)
Nicht erlaubte Fragen
- Zur Nationalität und ethnischen Zugehörigkeit
- Zur Familienplanung
- Zu Vorstrafen und Ermittlungsverfahren
- Zu Hobbys und Musikgeschmack
- Zur aktuellen gesundheitlichen Situation
- Zu Mitgliedschaften in Parteien, Mietervereinen oder Gewerkschaften
Bei unzulässigen Fragen ist es Ihnen erlaubt, zu lügen. Erlaubte Fragen müssen von Ihnen wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Welche Folgen haben Falschaussagen vom Mieter in der Mieterselbstauskunft?
Ob Falschaussagen in einer Mieterselbstauskunft Folgen haben können, hängt in erster Linie davon ob, ob diese bei zulässigen oder unzulässigen Fragen im Selbstauskunftsbogen gemacht wurden.
Bei unzulässigen Fragen müssen Sie als Mieter keine Konsequenzen befürchten, da Sie diese Fragen falsch beantworten dürfen und der Vermieter im Nachhinein nicht in Berufung gehen kann.
Bei zulässigen Fragen sieht dies jedoch anders aus. Hier können Falschaussagen eine außerordentliche und fristlose Kündigung oder eine Anfechtung des Mietvertrags durch den Vermieter nach sich ziehen. Beispielhaft hierfür ist das Angeben von falschen Nettoeinkünften und daraus resultierenden unregelmäßigen Mietzahlungen.
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