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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Soll ein Mehrfamilienhaus in mehrere Wohneinheiten aufgeteilt werden, wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt. Für die Ausstellungs einer solchen Bescheinigung müssen die Wohnungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Wohneinheit eines Gebäudes baulich hinreichend von anderen Wohneinheiten und Gebäudeteilen getrennt ist. Zusammen mit dem Aufteilungsplan ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes.

Durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung wird sichergestellt, dass eine normale Haushaltsführung in der Wohnung möglich ist. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine eigene Küche und ein eigener, abschließbarer Zugang zur Wohnung.

In der Praxis wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung meistens beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses benötigt, wenn dieses in Wohnungseigentum aufgeteilt werden soll. Sie stellt eine elementare Rolle bei der Eintragung von Miteigentum bzw. Sondereigentum in das Grundbuch dar.

Welche Kosten fallen an?

Die Kosten für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung variieren von Kommune zu Kommune.

In München beträgt der Gebührenrahmen für die Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zwischen 25€ und 150€ pro Sondereigentumseinheit. In Düsseldorf sind es beispielsweise zwischen 20€ und 150€.

Wo kann die Bescheinigung beantragt werden?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann bei der örtlichen Baubehörde beantragt werden. In manchen Bundesländern ist es zudem möglich, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung von einem anerkannten Sachverständigen für Bauwesen erteilt wird.

Im Regelfall kann die Abgeschlossenheitsbescheinigung mit einem formlosen Schreiben beantragt werden. Diesem Schreiben müssen dann noch bestimmte Unterlagen beigefügt werden. In Berlin sind dies beispielsweise ein Eigentumsnachweis sowie beschriftete Bauzeichnungen (2-fach).

Tipp: Prüfen Sie im Vorfeld, welche Unterlagen von Ihrer örtlichen Bauaufsichtsbehörde gefordert werden, um die Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen und an wen das Schreiben sowie die Unterlage gesendet werden sollen. So ersparen Sie sich Verzögerung im Beantragungsprozess.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit eine Wohnung als abgeschlossen bezeichnet werden kann, muss diese einige Merkmale erfüllen. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:

  • ‍Die Wohnung muss durch feste Wände und Decken vollkommen von anderen Wohneinheiten und Räumen separiert sein. Der Schall- und Wärmeschutz muss gewährleistet sein.
  • Die Wohnung sowie das Teileigentum müssen über einen separaten Eingang verfügen und abschließbar sein.
  • Innerhalb der Wohnung muss sich eine Küche bzw. eine Kochgelegenheit befinden. Hierbei reicht es jedoch aus, wenn die notwendigen Anschlüsse vorhanden sind.
  • In der Wohnung muss sich ein eigenes Bad befinden.

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