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Grunderwerbsteuer

Beim Kauf einer Immobilie fällt in Deutschland Grunderwerbsteuer, umgangssprachlich auch Grunderwerbssteuer, an. Nicht in jedem Bundesland ist der Steuersatz jedoch gleich hoch.

Inhaltsverzeichnis

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Grunderwerbsteuer wird fällig, wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erwerben. In aller Regel übernehmen Sie als Käufer einer Immobilie die Grunderwerbsteuer.

Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages erhält das Finanzamt vom Notar den unterschriebenen Kaufvertrag der Immobilie. Sie erhalten dann ein Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt und müssen Sie laut des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) innerhalb eines Monats überweisen. Nach der Begleichung der Grunderwerbsteuer erhalten Sie vom Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche Voraussetzung dafür ist, sich als neuen Eigentümer in das Grundbuch eintragen zu lassen.

Neben dem klassischen Fall des Kaufvertrages fällt die Grunderwerbsteuer auch bei einer Grundstücksteilung, einem Grundstückstausch, einer Überlassung des Grundstücks oder beim Höchstgebot in einer Zwangsversteigerung an. Bei einem Übergang der Immobilie oder des Grundstücks durch eine Erbschaft, Schenkung oder einen Verkauf an den Ehepartner ist keine Grunderwerbsteuer zu zahlen.

Höhe der Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern

Die Höher der Grunderwerbsteuer unterscheidet sich in Deutschland von Bundesland zu Bundesland. In NRW sind es beispielsweise 6.5%, wohingegen es in Bayern nur 3.5% sind. Die Spanne erstreckt sich jedoch von 3.5% bis zu 6.5%. In der folgendenen Tabelle finden Sie die aktuellen Steuersätze aller Bundesländer:

Baden-Württemberg: 5%
Bayern: 3.5%
Berlin: 6%
Brandenburg: 6.5%
Bremen: 5%
Hamburg: 4.5%
Hessen: 6%
Mecklenburg-Vorpommern: 5%
Niedersachsen: 5%
Nordrhein-Westfalen: 6.5%
Rheinland-Pfalz: 5%
Saarland: 6.5%
Sachsen: 3.5%
Sachsen-Anhalt: 5%
Schleswig-Holstein: 6.5%
Thüringen: 6.5%

Grunderwerbsteuer absetzen: Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar?

Die Grunderwerbsteuer ist unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar. Um die Grunderwerbsteuer abzusetzen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Vermietung der Immobilie
    Wenn Sie die Immobilie teilweise oder komplett vermieten, können Sie die Grunderwerbsteuer in Ihrer Steuererklärung in Anhang V als Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung angeben und geltend machen. Die Grunderwerbsteuer gehört dabei zu den Kaufnebenkosten, sodass Sie diese zum Kaufpreis der Immobilie hinzurechnen und über die Jahre abschreiben und damit steuerlich absetzen. Sofern Sie nur einen Teil der Immobilie vermieten, muss die Steuer flächenanteilig von Ihnen aufgeteilt werden.  
  1. Betriebliche Nutzung der Immobilie
    Bei einer betrieblichen Nutzung der Immobilie können Sie die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen. Sie können die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgaben absetzen, müssen die Steuer aber wie auch bei der Vermietung zusammen mit dem Kaufpreis der Immobilie abschreiben. Die Grunderwerbsteuer kann also nicht einmalig in kompletter Höher steuerlich abgesetzt werden.

Grunderwerbsteuer berechnen

Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer benötigen Sie zuerst den aktuellen Steuersatz Ihres Bundeslandes. Als Bemessungsgrundlage gilt dann der im Kaufvertrag notariell beglaubigte Kaufpreis der Immobilie. Zur Ermittlung der Höhe der Grunderwerbsteuer lässt sich also folgende simple Formel anwenden:

Grunderwerbsteuer = Kaufpreis * Steuersatz für Grunderwerb Ihres Bundeslandes



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