Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht gemäß Art. 7 Abs. 3 S. 1, Art. 17 Abs. 1b) DSGVO Gebrauch machen, können Sie uns dies per E-Mail an datenschutz@immonetzwerk.de mitteilen oder alternativ dieses Anschreiben nutzen.
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche der Grundstücksfläche überbaut oder versiegelt werden dürfen. Die GRZ wird dabei als Dezimalzahl mit ein oder zwei Nachkommastellen angegeben. Bei einer Grundflächenzahl von beispielsweise 0,24 dürften also 24% des Grundstücks bebaut werden. Logischerweise beträgt die maximale Grundflächenzahl 1,0 und somit 100%.
Die Grundflächenzahl kann für viele Personen sehr interessant sein:
Laut §19 der Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken bezieht sich die zulässige Grundfläche eines Grundstückes in erster Linie auf alle baulichen Anlagen. Dabei gehen auch Garagen, Zufahrten, Stellplätze, Nebenanlagen und zusätzliche bauliche Anlagen mit in die Berechnung ein.
Die oben genannten Anlagen dürfen die zulässige Grundfläche eines Grundstücks um höchstens 50% überschreiten, jedoch maximal bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Unter bestimmten Bedingungen kann die zulässige Grundfläche eines Grundstücks im Regelfall also überschritten werden.
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