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Die Grundflächenzahl

Beim Neubau aber auch beim Verkauf einer Immobilie stößt man oft auf die Grundflächenzahl. Dieser Zahl sollte bei der Bewertung eines Grundstücks oder eines Hauses in jedem Falle Beachtung geschenkt werden.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet die Grundflächenzahl?

Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche der Grundstücksfläche überbaut oder versiegelt werden dürfen. Die GRZ wird dabei als Dezimalzahl mit ein oder zwei Nachkommastellen angegeben. Bei einer Grundflächenzahl von beispielsweise 0,24 dürften also 24% des Grundstücks bebaut werden. Logischerweise beträgt die maximale Grundflächenzahl 1,0 und somit 100%.

Für wen ist die Grundflächenzahl interessant?

Die Grundflächenzahl kann für viele Personen sehr interessant sein:

  • Für Verkäufer eines Grundstücks oder eines Hauses:
    Im Vorfeld des Verkaufes ist es für den Verkäufer ratsam, sich über die GRZ des eigenen Grundstücks zu informieren. Anhand dessen lässt sich nämlich oftmals sehr gut abschätzen, wie hoch das Potenzial eines Grundstücks für zukünftige Bauvorhaben ist.

    Schlussfolglich ist ist die GRZ auch ein essenzieller Faktor für die Wertermittlung eines Grundstücks oder eines Hauses und entscheidet oftmals über den Verkaufspreis, der erzielt werden kann. Besser: Je höher die GRZ, desto attraktiver ist das Grundstück also für Bauträger und andere Immobilien-Investoren, da diese mehr Wohnfläche schaffen können. Insbesondere in dicht bebauten Gebieten kann diese somit ein starker wertsteigernder Faktor sein.
  • Für Käufer von Grundstücken oder Häusern​:
    Um das Potenzial eines Grundstückes abschätzen zu können, ist die Grundflächenzahl auch für Käufer einer Immobilie oder eines Grundstücks sehr hilfreich. Der Käufer kann daran erkennen, ob er zukünftige Bauvorhaben ohne Probleme umsetzen kann oder sich unter Umständen auch der Abriss eines Objektes lohnt, um das Grundstück besser auszunutzen.
  • Für Eigentümer von Immobilien​:
    Für Eigentümer einer Immobilie ist oftmals interessant, ob geplante Bauvorhaben einfach umgesetzt werden können und dabei nicht gegen Gesetze verstoßen wird.

Wann darf die Grundflächenzahl überschritten werden?

Laut §19 der Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken bezieht sich die zulässige Grundfläche eines Grundstückes in erster Linie auf alle baulichen Anlagen. Dabei gehen auch Garagen, Zufahrten, Stellplätze, Nebenanlagen und zusätzliche bauliche Anlagen mit in die Berechnung ein.

Die oben genannten Anlagen dürfen die zulässige Grundfläche eines Grundstücks um höchstens 50% überschreiten, jedoch maximal bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Unter bestimmten Bedingungen kann die zulässige Grundfläche eines Grundstücks im Regelfall also überschritten werden.

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