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Mieteinnahmen versteuern

Als Vermieter müssen Sie die Mieteinnahmen nach dem Einkommensteuergesetz versteuern. Ihnen stehen jedoch auch gewisse Freibeträge zu und bestimmte Kosten können steuerlich abgesetzt werden.

Inhaltsverzeichnis

Wie hoch sind die Steuern auf Mieteinnahmen?

Die Höhe der Steuern für die Mieteinnahmen hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab. Sollten Sie durch die Vermietung oder Verpachtung Verluste erwirtschaftet haben, wirken sich diese positiv auf die Versteuerung der anderen Einkünfte aus. Bei dauerhaften Verlusten kann Ihnen jedoch “Liebhaberei” vorgeworfen werden. In einem solchen Fall sollten Sie sich in Kontakt mit einem Steuerexperten setzen.  

Freibetrag bei der Besteuerung von Mieteinnahmen

Das Einkommensteuergesetz (EStG) räumt Ihnen als Bürger den sogenannten Grundfreibetrag ein. Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2018, 9.000€ für Alleinstehende und 18.000€ für Verheiratete Personen. Bis zu diesem Freibetrag müssen sämtliche Einnahmen, wozu auch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gezählt werden, nicht versteuert werden.

Es muss also erst dann Steuer gezahlt werden, wenn die gesamten Einnahmen aus allen Einkunftsarten (zzgl. eventueller Kinderfreibeträge) den Grundfreibetrag übersteigen.

Was kann von den Mieteinnahmen steuerlich abgesetzt werden?

Wenn Sie Ihre Mieteinnahmen versteuern müssen, gibt es einige Kosten, die Sie absetzen können. Dies sind zum Beispiel:

  • Maklerprovisionen
  • Zinsen des Kredits zur Immobilienfinanzierung
  • Grundsteuer
  • Kontoführungsgebühren
  • Reparaturen
  • Renovierungsaufwendungen
  • Anwaltskosten
  • Steuerberatungskosten
  • Büromaterial
  • Fahrtkosten

Warum müssen Mieteinnahmen versteuert werden?

Da Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung eines Hauses oder einer Wohnung nach § 21 des Einkommenssteuergesetz (EStG) zu den Einkünften gezählt werden, sind diese einkommensteuerpflichtig. Dabei spielt es keine Rolle ob die Einkünfte aus der Vermietung von Eigentumswohnungen, Häusern, Einliegerwohnungen, Ferienwohnungen oder aus Untervermietung stammen.

Bei der Vermietung an Familienmitglieder, Unternehmer und bei Immobilien-Leerständen gelten gesonderte Regelungen bei der Versteuerung der Mieteinnahmen.  

Wann muss die zu leistende Steuer gezahlt werden?

Mieteinnahmen müssen im Jahr der Einnahme versteuert werden, also in dem Jahr in welchem Ihnen die Mieteinnahme zugeflossen ist. Dabei spielt es keine Rolle, für welchen Zeitraum die Miete vorgesehen ist. Erhalten Sie die Miete in Form eines Schecks oder in Bar, gilt das Datum des Posteingangs. Bei Zahlung auf ein Konto gilt das Datum der Gutschrift auf Ihrem Konto.

Regelmäßige Zahlungen für Miete oder Pacht, welche Ihnen zwischen dem 22. Dezember und dem 10. Januar zugehen und für das jeweils andere Jahr bestimmt sind, müssen in dem Jahr versteuert werden, zu dem Sie wirtschaftlich gehören.

Wo werden die Steuern auf Mieteinnahmen in der Steuererklärung angegeben?

Mieteinnahmen werden in Anlage V der Steuererklärung angegeben und gesondert berechnet.

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