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Notarkosten und Grundbuchkosten

Beim Hauskauf, Wohnungskauf und Grundstückskauf fallen Notarkosten sowie Grundbuchkosten an. Aber auch bei vielen anderen Vorgängen, bei denen ein Notar gesetzlich verpflichtend ist oder etwas in das Grundbuch eingetragen werden muss, fallen Notar- und Grundbuchkosten an.

Inhaltsverzeichnis

Wofür fallen Notarkosten und Grundbuchkosten an?

Um Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks zu werden, bedarf es einer Eintragung in das Grundbuch als neuer Eigentümer. Diese Eintragung wird vom Grundbuchamt vorgenommen und vom Notar in die Wege geleitet. Der Notar übernimmt im Allgemeinen viele der anfallenden Aufgaben beim Eigentumswechsel von Häusern, Grundstücken oder Wohnungen.

Neben der Eintragung in das Grundbuch beim Grundstückskauf, Wohnungskauf und Hauskauf und der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags wird der Notar jedoch auch noch bei anderen Vorgängen benötigt, wie z.B.:

Darüber hinaus übernimmt der Notar auch Abwicklungstätigkeiten wie das Führen eines Notaranderkontos. Natürlich fallen wie bei allen anderen Tätigkeiten auch hier Gebühren an, die an den Notar entrichtet werden müssen.

Wie hoch sind die Notarkosten und Grundbuchkosten beim Hauskauf?

Die Höhe der Notargebühren und Grundbuchkosten hängt in der erster Linie von der Höhe des Kaufpreises des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks ab. Der anfallende Gebührensatz ist dabei abhängig von der Tätigkeit, welche vom Notar durchgeführt wird. Die Kosten für den Notar steigen, wenn dieser zusätzliche Tätigkeiten ausüben müssen, welche für die Immobilienkauf bzw. Immobilienverkauf erforderlich sind.

Wie hoch die Gebühr für bestimmte Tätigkeiten des Notars ist, lässt sich der Gebührentabelle entnehmen. Diese Tabelle ist Teil des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Für die Beurkundung des Kaufvertrages stellt Ihnen der Notar beispielsweise einen 2-fachen Gebührensatz in Rechnung. Auch die Kosten für das Grundbuchamt, beispielsweise für einen Grundbucheintrag, lassen sich aus der Gebührentabelle entnehmen, da diese mit über den Notar abgerechnet werden.

Tipp: Als Faustregel lässt sich sagen, dass die Notarkosten und Grundbuchkosten in Deutschland ca. 1.5% des Kaufpreises eines Grundstücks oder einer Immobilie betragen.

Wie können Notarkosten und Grundbuchkosten gespart werden?

Da die Notarkosten sowie Grundbuchkosten in der Gebührenordnung für Notare festgeschrieben und nicht verhandelbar sind, bestehen leider nicht sonderlich viele Möglichkeiten um Notarkosten und Grundbuchkosten zu sparen. Im Weiteren ist festgelegt, welche Aufgaben durch einen Notar als unabhängige Instanz durchgeführt werden müssen, sodass sich auch hier die Kosten für den Notar nicht reduzieren lassen.

Um die Kosten, die seitens des Notars anfallen, im Rahmen zu halten, sollten Sie immer versuchen, Termine für unterschiedliche Aufgaben des Notars zusammenzulegen. So müssen Sie nicht für jeden Vorgang den der Notar durchführt einen gesonderten Termin vereinbaren, welcher zusätzliche Kosten verursacht. Versuchen Sie also beispielsweise die Termine für die Beurkundung des Kaufvertrags mit dem Termin zur Eintragung einer neuen Grundschuld zu vereinen.

Im Falle eines Bauvorhabens ist es oftmals auch sinnvoll, ein Grundstück ohne Bebauung zu erwerben, da ein solches meist günstiger ist als eines mit Bebauung ist. Da sich die Notarkosten immer nach der Höhe des Kaufpreises richten, können auch hier Kosten eingespart werden.

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