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Baulast

Mit einer Baulast gegen Sie gegenüber der Baubehörde bestimmte Verpflichtungen ein. Die Übernahme einer Baulast ist zwar in erster Linie freiwillig, kann jedoch auch von der Baubehörde angeordnet und durchgesetzt werden.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Baulast?

Bei einer Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung welche auf einem Grundstück lastet und an dieses gebunden ist. Die Verpflichtung besteht im Regelfall gegenüber der Baubehörde und zugunsten eines Dritten. Der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet sich dazu, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

Damit eine Baulast wirksam ist, muss diese in das Baulastenverzeichnis eingetragen werden. Sofern in einem Bundesland kein Baulastenverzeichnis besteht, werden üblicherweise Grunddienstbarkeiten anstelle von Baulasten eingetragen.

Beispiele für Baulasten

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Baulasten. Folgende Baulasten sind in Deutschland sehr geläufig:

  1. Abstandsflächenbaulast
    Durch eine Abstandsflächenbaulast übernimmt der Eigentümer eines Grundstücks einen Teil der Abstandsfläche, welche üblicherweise vom Nachbarn eingehalten werden und auf dessen Grundstück liegen müsste.
  1. Vereinigungsbaulast
    Bei einer Vereinigungsbaulast verpflichten sich die Eigentümer von zwei Grundstücken, die Grundstücke zu einem baurechtlichen Grundstück vereinigen zu lassen.
  1. Erschließungsbaulast
    Die Erschließungsbaulast beschreibt eine Baulast, bei welcher bestimmte Fläche eines Grundstücks als Zugang, Zufahrt oder zur Durchfahrt durch einen Dritten genutzt werden dürfen.
  1. Stellplatzbaulast
    Bei einer Stellplatzbaulast verpflichtet sich der Eigentümer eines Grundstücks, die Nutzung von Stellplätzen durch Dritte auf seinem Grundstück zu dulden. Es ist üblich, dass der Grundstückseigentümer eine Aufwandsentschädigung von seinem Nachbarn erhält, da durch die Stellplatzbaulast die Parkflächen für sein Bauvorhaben nachgewiesen werden können.

Baulast eintragen - So geht´s!

Welche Formulare, Anträge und Dokumente bei der Beantragung einer Baulast benötigt werden, hängt von der Stadt und einigen weiteren Faktoren ab.

Für die Beantragung einer Baulast müssen Sie jedoch in jedem Fall einen ausgefüllten Baulastantrag vorlegen. Diesem Formular müssen Sie üblicherweise einen aktuellen Lageplan in mehrfacher Ausführung (meistens 5-fach) sowie eine Einverständniserklärung beifügen. Im Regelfall ist dem Antrag und den Lageplänen auch noch ein aktueller Grundbuchauszug und ggf. ein Handelsregisterauszug beizufügen. Juristische Personen wie Firmen und Kirchen sind im Weiteren dazu verpflichtet, die Vertretungsbefugnis einer natürlichen Person nachzuweisen, durch welche die juristische Person vertreten wird.

Die ausgefüllten Dokumente müssen Sie dann bei Ihrer zuständigen Baubehörde einreichen um eine Baulasteintragung herbeizuführen.  

In der Regel stellt Ihnen ihre Gemeinde oder Ihre Stadt entsprechende Formulare zum Download zur Verfügung. Alternativ können Sie sich diese Dokumente natürlich auch in der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abholen bzw. diese dort ausfüllen.


Wichtig: Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Baubehörde, welche Schritte und Dokumente für die Beantragung einer Baulast in Ihrer Stadt notwendig sind.


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