Verkehrswert für Ihre Immobilie ermitteln

Sachwert-, Vergleichs- oder Ertragswertverfahren? Welches Verfahren gilt für welche Immobilie? Ein Praxisleitfaden mit Entscheidungshilfe, Beispielen, Tabellen und FAQs.

Was ist der Verkehrswert und wozu dient dieser?

Der Verkehrswert ist der am Stichtag im normalen Geschäftsverkehr erzielbare Marktpreis – so definiert es § 194 BauGB. Grundlage der Ermittlung ist die ImmoWertV (mit den Anwendungshinweisen ImmoWertA). Eine Wertermittlung liefert die sachliche Basis für Verkauf und Kauf, Finanzierung sowie Erb-, Scheidungs- und Vermögensfragen.

Es gibt drei anerkannte Wertermittlungsverfahren:

  • Vergleichswert: reale Kaufpreise ähnlicher Objekte
  • Sachwert: Bodenwert + Gebäudesubstanz, marktgerecht angepasst
  • Ertragswert: Mieteinnahmen minus Kosten, kapitalisiert über den Liegenschaftszins

In der Praxis wird das führende Verfahren oft mit einem zweiten Ansatz plausibilisiert, um das Ergebnis zu untermauern.

Wichtig: Verkehrswert und Beleihungswert sind nicht identisch. Banken rechnen für Kredite vorsichtiger und setzen häufig einen niedrigeren, langfristig tragfähigen Wert an.

Gut zu wissen: Verkehrswert ≠ Kaufpreis. Der tatsächlich bezahlte Preis kann durch Bietergefechte, Zeitdruck oder persönliche Motive über oder unter dem Verkehrswert liegen – dieser dient als sachliche Orientierung.

Ihren Verkehrswert berechnen – in 3 Schritten

Eine Entscheidungshilfe, welches Verfahren zu Ihnen passt.

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    Eckdaten zur Immobilie eingeben

    Beschreiben Sie Ihr Objekt online in wenigen Minuten. Je präziser die Angaben, desto treffsicherer die Einschätzung.

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    Automatische Ersteinschätzung

    Unser datenbasiertes, KI-unterstütztes Modell ordnet Ihre Angaben in aktuelle Markt- und Transaktionsdaten ein (u. a. Kaufpreissammlungen, Bodenrichtwerte, Angebots- und Mieteniveau) und liefert eine realistische Preisspanne als ersten Hinweis auf den Verkehrswert.

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    Plausibilisierung durch Expert*innen

    Ein/e Bewertungsspezialist*in prüft die Online-Indikation mit lokaler Marktkenntnis und objekttyp­spezifischen Faktoren. Falls sinnvoll, passen wir das Ergebnis an und benennen das passende Verfahren.

  4. 4

    Sie erhalten das Ergebnis

    Sie erhalten eine verständlich aufbereitete Verkehrswert-Indikation mit kurzer Begründung, Bandbreite und klaren Handlungsempfehlungen.

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Kurzüberblick

Wie wird der Verkehrswert ermittelt?

In Deutschland sind drei anerkannte Wertermittlungsverfahren zulässig (ImmoWertV): Vergleichswert, Sachwert und Ertragswert. Je nach Immobilie und Datenlage ist ein Verfahren führend; oft wird das Ergebnis mit einem zweiten Verfahren plausibilisiert.

Übersicht

Schnellvergleich der Verfahren

Die Übersicht vergleicht die drei gängigen Wertermittlungsverfahren – Einsatzbereich, Datenbedarf, Marktnähe und Aufwand – als schnelle Orientierung.

Schnellvergleich der Verfahren
KriteriumVergleichswertSachwertErtragswert
Typische ObjekteWohnung, EFH, GrundstückEFH, individuelle Wohnhäuser, SpezialobjekteMFH, Büro, Handel, Logistik
HauptlogikReale KaufpreiseSubstanz + MarktanpassungReinertrag + Liegenschaftszins
DatenanforderungViele VergleichsverkäufeNHK 2010, Baujahr, ZustandMieten, Kosten, Liegenschaftszins
MarktnäheHoch (direkte Preise)Mittel (Marktanpassung nötig)Hoch (renditeorientiert)
Aufwand/KostenGering–mittelMittelMittel
StolperfallenFalsche VergleichbarkeitFalsche NHK/Index, AltersminderungFalscher Zinssatz, unsaubere Kosten

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu den Wertermittlungsverfahren.

Ist ein Verfahren „besser“ als die anderen?

Nein. Es hängt von Nutzung und Datenlage ab. Im Markt wird oft kombiniert und plausibilisiert.

Wer legt Bodenrichtwerte und Liegenschaftszinssätze fest?

Die Gutachterausschüsse der Länder/Kommunen. Bodenrichtwerte finden Sie im amtlichen Portal BORIS-D der Gutachterausschüsse sowie über unser BORISportal; Liegenschaftszinssätze stammen aus der Kaufpreissammlung.

Warum NHK 2010 – ist das nicht veraltet?

NHK 2010 sind Basiswerte und werden über Baupreisindizes fortgeschrieben; Methode und Indexierung sind geregelt (SW-RL/ImmoWertV/ImmoWertA).

Ist der Ertragswert nur die Miete geteilt durch Zins?

Nein. Amtlich werden Bodenwert, Bodenwertverzinsung, Gebäudeertragswert und Vervielfältiger berücksichtigt. Die Cap-Rate ist nur eine Näherung.

Brauche ich immer ein Gutachten?

Für eine Orientierung reicht eine Online-Wertermittlung. Für Bank/Finanzamt/Gericht ist ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV sinnvoll.