Verkehrswertgutachten

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen wollen, macht es manchmal Sinn, einen Immobiliengutachter mit einem Wertgutachten zu beauftragen. Kostenlos gibt es das nicht – aber es gibt andere Möglichkeiten, Ihre Immobilie im Preis einzuschätzen.

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Inhaltsverzeichnis

Wann für Sie ein Verkehrswertgutachten sinnvoll ist

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, ist es vor allem im Interesse des Käufers, mehr über den Wert des Objekts zu erfahren. Im Normalfall macht es deshalb für Sie wenig Sinn, die Kosten für einen Gutachter für Immobilien aufzubringen. Dessen Honorar richtet sich nämlich nach dem errechneten Verkehrswert.

Der Gutachter bringt in dieses Verkehrswertverfahren seine komplette Expertise ein, beschreibt zum Beispiel die Lage des Grundstücks, erörtert den Zustand oder kalkuliert Rechte anderer an der Immobilie, wie etwa das Wohnrecht. Sie müssen hier bei einem Verkehrswert von 500.000 Euro schon mit Kosten von um die 2.000 Euro rechnen. Er erstellt ein gerichtsfestes Gutachten.

Selten ist es für Sie als Verkäufer sinnvoll, diese Kosten zu schultern. Nur, wenn sonst Streit zwischen den Eigentümern droht – etwa in einer Erbengemeinschaft oder im Falle einer Scheidung –, ist diese Investition für Sie sinnvoll.

Unterschiedliche Arten von Wertgutachten für Ihr Haus

Ansonsten haben Sie das Glück, dass Sie der Wert für die Wohnung oder das Haus eigentlich nur insofern interessiert, dass Sie wissen wollen, was ein halbwegs realistischer Marktpreis ist. Und so können Sie noch weitere Schätzmethoden anwenden:

  • Schnelle Überschlagsschätzung
    Die schnelle Überschlagsrechnung beruht auf einer einfachen Maklerformel: Das x-Fache der Jahresnettomiete ist der Wert der Immobilie, abhängig von der Lage. Verschiedene Risiken und wertmindernde Faktoren werden hier gar nicht berücksichtigt, auch nicht, ob das überhaupt ein adäquater Marktpreis ist, der auch noch gültig ist.
  • Wertschätzung mit Hilfe eines Tools
    Ein Wertermittlungstool gibt es hier kostenlos und geht über eine Überschlagsrechnung stark hinaus. Denn Grundlage sind hier Millionen von Angebotspreisen. Natürlich werden hier besondere Risiken auch nicht berücksichtigt. Außerdem müssen die Angebotspreise nicht den Preisen entsprechen, zu denen ein Haus oder eine Wohnung tatsächlich verkauft wird.
  • Prinzipielle Risikoabschätzung und -kalkulation
    Sehr ins Detail geht die Risikoabschätzung, denn hier wird der Gutachter zum Beispiel auch schon den Zustand der Immobilie begutachten. Je nach Absprache ist er dann auch vor Ort. Auch einen Blick ins Grundbuch wirft er. Allerdings macht er sich nicht die Mühe, ein gerichtsfestes Gutachten zu verfassen – deshalb ist es zwar nicht kostenlos, aber dennoch wesentlich günstiger als ein offizielles Wertgutachten.
  • Weitere Sachverständigengutachten
    Ein Immobiliengutachter wird Ihnen viel über wertbeeinflussende Dinge erzählen können. Manche Dinge bleiben ihm aber ebenfalls verschlossen, etwa, welche Altlasten im Boden ruhen. Für diesen und fast jeden anderen Aspekt rund um die Immobilie gibt es spezialisierte Sachverständige.

Tipp: Interessen im Streitfall abwägen

Im Extremfall kann es Ihnen passieren, dass etwa bei einer Scheidung oder bei einem Erbfall Sie vor Gericht ein Gutachten präsentieren und die Gegenseite ein eigenes. Deshalb ist es manchmal sinnvoll, sich mit der Gegenpartei sofort auf ein Gutachten etwa durch den Gutachterausschuss Ihrer Kommune zu verständigen. Dessen Leistung ist deutlich teurer, sorgt aber für mehr Rechtssicherheit.

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