Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung

Viele Vermieter verlangen von Mietinteressenten eine sogenannte Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung. Umgangssprachlich wird diese auch als Mietzahlungsbestätigung bezeichnet.

Was ist eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung?

Eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung wird vom Vorvermieter (also dem bisherigen Vermieter) oder von der Hausverwaltung ausgestellt. Ohne eine solche Mietzahlungsbestätigung ist es oftmals nicht möglich, eine Wohnung anzumieten. Der Mieter bekommt mit diesem formlosen Schreiben bescheinigt, dass dieser keine ausstehenden Mietschulden hat.

Viele Vermieter verlangen eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung, um sich ein besseres Bild von Mietinteressenten und vor allem von dessen Zahlungsmoral zu machen und somit nicht auf Mietnomaden zu geraten. In einer Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung sollten nach Möglichkeiten folgende Punkte enthalten sein:

  • ‍Kontaktdaten von Vermieter und Mieter
  • Mietzeitraum
  • Bestätigung der Mietschuldenfreiheit bzw. Höhe der noch ausstehenden Mietschulden und Informationen über eine ggf. getroffene Zahlungsvereinbarung
  • Unterschrift des Vermieters

Muss mir mein Vermieter eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung ausstellen?

Grundsätzlich ist Ihr Vorvermieter nicht dazu verpflichtet, Ihnen eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung auszustellen. Laut BGB ist er lediglich dazu verpflichtet, Ihnen eine Quittung über die erhaltenen Mieten auszustellen.

Einige Vermieter stellen Ihnen für die Erstellung und den damit verbunden Aufwand einer Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung bis zu 50€ in Rechnung. Um eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung schnell und kostengünstig zu erhalten, lohnt es sich also, ein fertigen Vordruck herunterzuladen und dieses auszufüllen. Diesen können Sie dann Ihrem Vermieter zur Unterschrift vorlegen.

Tipp: Sollte sich Ihr Vermietern weigern, eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung für Sie auszustellen, so verlangen Sie eine Quittung, auf welcher die von Ihnen gezahlten Mieten zu sehen sind. Da der Aufwand für die Erstellung einer solchen Quittung für den Vermieter viel höher ist, wird von vielen Vermietern dann doch eine Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung erstellt.

Dieses Dokument wurde erstellt von:
Carl Nowaczyk

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