Die Erstellung eines Übergabeprotokolls ist gesetzlich in Deutschland nicht vorgeschrieben. Trotzdem empfiehlt es sich, ein Übergabeprotokoll anzufertigen, um sich vor Nachforderungen eines Käufers und späteren Streitigkeiten zu schützen. Wichtig dabei ist, dass der Zustand des Objektes, besonders alle Schäden und Mängel, so detailliert wie möglich erfasst und dokumentiert werden. Nehmen Sie sich Zeit und gehen Sie jeden Raum einzeln durch und achten Sie auf Details.
Sollten Sie bei dem Verkauf Ihres Objektes mit einem Immobilienmakler zusammen arbeiten, erstellt dieser im Regelfall das Übergabeprotokoll und füllt dieses im Einvernehmen mit dem Verkäufer und Käufer aus.
Hier können Sie eine Vorlage als PDF kostenlos herunterladen.
Inhalte eines Übergabeprotokolls im Überblick:
- Formale Angaben wie die Namen, Geburtsdaten und Kontaktdaten beider Parteien sowie die Anschrift des verkauften Objektes sollten zu Beginn festgehalten werden
- Detaillierte Auflistung jedes Raumes und Vermerke von möglichen Schäden und Mängeln
- Zusätzliches Mobiliar, welches vom Verkäufer übernommen wird (muss gesondert überprüft werden)
- Notierung der Zählerstände von Wasser, Strom und Gas sowie der mögliche Inhalt eines Heizöltanks im besten Fall unter Zeugen
- Genaue Anzahl der übergebenen Haustürschlüssel, Kellerschlüssel, Zimmerschlüssel und Garagenschlüssel
- Begutachtung des gesamten Außenbereichs der Immobilie
- Unterzeichnung des Übergabeprotokolls sowohl durch den Verkäufers als auch den Käufer der Immobilie
Darauf sollten Sie beim Übergabeprotokoll besonders achten
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie besonders auf Mängel und Schäden achten und diese so genau wie möglich niederschreiben und bestenfalls per Foto festzuhalten. Beschreiben Sie dabei nicht nur den Schaden sondern auch mögliche Maßnahmen, die zur Behebung notwendig sind. Hierbei lohnt es sich, kleinlich zu sein und sich Zeit für den Rundgang durch das Haus zu nehmen. Vergessen Sie dabei nicht, den Dachboden sowie den Außenbereich eines Hauses gründlich zu überprüfen. Empfehlenswert ist es zudem, das Übergabeprotokoll in mehrfacher Ausführung anzufertigen, sodass der Käufer und Verkäufer der Immobilie ein unterzeichnetes Originale besitzen.
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