Umschuldung

Bestehende Finanzierung ablösen und Zinsen sparen

Eine Umschuldung ersetzt Ihren bisherigen Kredit durch ein neues Darlehen – meist bei einer anderen Bank. Das lohnt sich, wenn die neuen Konditionen die Wechselkosten deutlich übertreffen. Entscheidend ist der richtige Zeitpunkt.

Unterschrift unter einem Darlehensvertrag neben einem Hausmodell Mit KI erzeugt

Wann Sie umschulden können

Ein Darlehen mit fester Zinsbindung können Sie nicht jederzeit kostenlos kündigen. Diese Zeitpunkte sind entscheidend.

  • Zum Ende der Zinsbindung

    Der einfachste Fall – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Vergleichen Sie rechtzeitig und lassen Sie sich nicht allein vom Prolongationsangebot Ihrer Bank leiten.

  • Nach zehn Jahren (§ 489 BGB)

    Bei Zinsbindungen über zehn Jahre können Sie zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen – ebenfalls ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

  • Vorzeitig mit Vorfälligkeitsentschädigung

    Innerhalb der Zinsbindung verlangt die Bank bei vorzeitiger Ablösung einen Ausgleich für entgangene Zinsen. Das lohnt sich nur selten – etwa beim Verkauf der Immobilie, wenn ohnehin abgelöst werden muss.

  • Variable Darlehen

    Darlehen mit veränderlichem Zins können Sie jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen und in eine feste Zinsbindung umschulden.

So rechnen Sie eine Umschuldung durch

1. Restschuld ermitteln. Die Restschuld zum Wechselzeitpunkt steht in Ihrem Tilgungsplan oder lässt sich mit dem Tilgungsrechner schätzen.

2. Neue Rate vergleichen. Rechnen Sie die Restschuld mit dem neuen Zins und der gewünschten Tilgung durch. Aussagekräftig ist der Vergleich der Zinskosten über die neue Zinsbindung – nicht nur der Rate.

3. Wechselkosten abziehen. Für die Abtretung der Grundschuld fallen Notar- und Grundbuchkosten an, meist ein niedriger dreistelliger bis kleiner vierstelliger Betrag. Bei vorzeitiger Ablösung kommt eine Vorfälligkeitsentschädigung hinzu.

4. Konditionen prüfen. Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins, Sondertilgungsrechte, Tilgungssatzwechsel und die bereitstellungsfreie Zeit. Beim Forward-Darlehen zählt zusätzlich der Aufschlag für die Vorlaufzeit.

Häufige Fragen zur Umschuldung

Wie hoch ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Sie hängt von Restschuld, Restlaufzeit der Zinsbindung und der Differenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem aktuellen Zinsniveau ab. Lassen Sie die Berechnung Ihrer Bank prüfen – Fehler zu Lasten der Kunden kommen vor.

Was passiert mit der Grundschuld?

Sie bleibt im Grundbuch eingetragen und wird in der Regel an die neue Bank abgetreten. Eine Löschung und Neueintragung ist teurer und meist nicht nötig.

Kann ich weitere Kredite in die Umschuldung einbeziehen?

Unter Umständen ja, etwa Modernisierungs- oder Ratenkredite. Ob das sinnvoll ist, hängt von Beleihung, Laufzeit und Zinsen ab – kurzfristige Konsumkredite über 20 Jahre zu strecken, kann teurer werden.

Brauche ich für die Umschuldung eine neue Bewertung?

Die neue Bank ermittelt einen eigenen Beleihungswert. Eine aktuelle, realistische Werteinschätzung hilft, die zu erwartenden Konditionen einzuordnen. Eine erste Einschätzung erhalten Sie über unsere kostenlose Wertermittlung.

Lohnt sich die Umschuldung für Sie?

Unsere Finanzierungspartner rechnen Ihre Umschuldung durch und vergleichen die Konditionen zahlreicher Banken – kostenlos und unverbindlich.