Zum Ende der Zinsbindung
Der einfachste Fall – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Vergleichen Sie rechtzeitig und lassen Sie sich nicht allein vom Prolongationsangebot Ihrer Bank leiten.
Umschuldung
Eine Umschuldung ersetzt Ihren bisherigen Kredit durch ein neues Darlehen – meist bei einer anderen Bank. Das lohnt sich, wenn die neuen Konditionen die Wechselkosten deutlich übertreffen. Entscheidend ist der richtige Zeitpunkt.
Ein Darlehen mit fester Zinsbindung können Sie nicht jederzeit kostenlos kündigen. Diese Zeitpunkte sind entscheidend.
Der einfachste Fall – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Vergleichen Sie rechtzeitig und lassen Sie sich nicht allein vom Prolongationsangebot Ihrer Bank leiten.
Bei Zinsbindungen über zehn Jahre können Sie zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen – ebenfalls ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Innerhalb der Zinsbindung verlangt die Bank bei vorzeitiger Ablösung einen Ausgleich für entgangene Zinsen. Das lohnt sich nur selten – etwa beim Verkauf der Immobilie, wenn ohnehin abgelöst werden muss.
Darlehen mit veränderlichem Zins können Sie jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen und in eine feste Zinsbindung umschulden.
1. Restschuld ermitteln. Die Restschuld zum Wechselzeitpunkt steht in Ihrem Tilgungsplan oder lässt sich mit dem Tilgungsrechner schätzen.
2. Neue Rate vergleichen. Rechnen Sie die Restschuld mit dem neuen Zins und der gewünschten Tilgung durch. Aussagekräftig ist der Vergleich der Zinskosten über die neue Zinsbindung – nicht nur der Rate.
3. Wechselkosten abziehen. Für die Abtretung der Grundschuld fallen Notar- und Grundbuchkosten an, meist ein niedriger dreistelliger bis kleiner vierstelliger Betrag. Bei vorzeitiger Ablösung kommt eine Vorfälligkeitsentschädigung hinzu.
4. Konditionen prüfen. Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins, Sondertilgungsrechte, Tilgungssatzwechsel und die bereitstellungsfreie Zeit. Beim Forward-Darlehen zählt zusätzlich der Aufschlag für die Vorlaufzeit.
Sie hängt von Restschuld, Restlaufzeit der Zinsbindung und der Differenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem aktuellen Zinsniveau ab. Lassen Sie die Berechnung Ihrer Bank prüfen – Fehler zu Lasten der Kunden kommen vor.
Sie bleibt im Grundbuch eingetragen und wird in der Regel an die neue Bank abgetreten. Eine Löschung und Neueintragung ist teurer und meist nicht nötig.
Unter Umständen ja, etwa Modernisierungs- oder Ratenkredite. Ob das sinnvoll ist, hängt von Beleihung, Laufzeit und Zinsen ab – kurzfristige Konsumkredite über 20 Jahre zu strecken, kann teurer werden.
Die neue Bank ermittelt einen eigenen Beleihungswert. Eine aktuelle, realistische Werteinschätzung hilft, die zu erwartenden Konditionen einzuordnen. Eine erste Einschätzung erhalten Sie über unsere kostenlose Wertermittlung.
Unsere Finanzierungspartner rechnen Ihre Umschuldung durch und vergleichen die Konditionen zahlreicher Banken – kostenlos und unverbindlich.