Grunderwerbsteuer
3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises, fällig kurz nach dem Kauf. Erst wenn sie bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.
Beim Immobilienkauf kommen zum Kaufpreis je nach Bundesland und Makler rund 7 bis 15 % Nebenkosten hinzu. Der Rechner zeigt Ihnen jeden Posten einzeln – und wie viel Eigenkapital Sie mindestens einplanen sollten.
Kaufnebenkosten
46.280 €
11,57 % des Kaufpreises
Aufteilung
Richtwerte ohne Gewähr. Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängen u. a. von der Grundschuld ab; die Maklerprovision ist regional verschieden und verhandelbar.
Nebenkosten zahlen Sie in der Regel aus Eigenkapital. Wie viel Sie finanzieren können und zu welchen Konditionen, prüfen unsere Finanzierungspartner kostenlos und unverbindlich.
Finanzierungsangebot anfordernStand 2026
Die Grunderwerbsteuer ist der größte Posten der Kaufnebenkosten. Jedes Bundesland legt den Satz selbst fest – zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein.
| Bundesland | Steuersatz | bei 400.000 € Kaufpreis |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 14.000 € |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 20.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 20.000 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 20.000 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 20.000 € |
| Thüringen (seit 01.01.2024) | 5,0 % | 20.000 € |
| Bremen (seit 01.07.2025) | 5,5 % | 22.000 € |
| Hamburg | 5,5 % | 22.000 € |
| Sachsen | 5,5 % | 22.000 € |
| Berlin | 6,0 % | 24.000 € |
| Hessen | 6,0 % | 24.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 24.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 26.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 26.000 € |
| Saarland | 6,5 % | 26.000 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 26.000 € |
Stand: 01.01.2026. Die Länder legen den Steuersatz per Landesgesetz fest (Rechtsgrundlage: § 11 GrEStG, Art. 105 Abs. 2a GG). Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist das Datum des Kaufvertrags.
3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises, fällig kurz nach dem Kauf. Erst wenn sie bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch.
Rund 1 bis 1,5 % für Beurkundung, Vollzug und die Beurkundung der Grundschuld. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach Kaufpreis und Grundschuld.
Etwa 0,5 % für die Auflassungsvormerkung, die Eintragung als Eigentümer und die Eintragung der Grundschuld.
Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlen Käufer höchstens so viel wie der Verkäufer (§ 656c BGB), üblich sind je 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer. Ohne Makler entfällt dieser Posten.
Mitverkauftes Inventar wie eine Einbauküche kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden; darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Die angesetzten Werte müssen realistisch sein und sollten belegt werden können.
Banken erwarten meist, dass Sie die Nebenkosten aus Eigenkapital bezahlen. Eine Finanzierung ist möglich, aber mit höheren Zinsen verbunden.
Die Grunderwerbsteuer setzt das Finanzamt einige Wochen nach dem Kauf per Bescheid fest; sie ist einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Notar und Grundbuchamt rechnen nach Beurkundung bzw. Eintragung ab. Die Maklerprovision fällt mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags an.
Umzug, Renovierung, Möbel und eventuelle Modernisierungen. Einen ausführlichen Überblick gibt unser Ratgeber Anfallende Kosten beim Immobilienkauf.
Unsere Finanzierungspartner berücksichtigen alle Kosten und finden die passende Aufteilung aus Eigenkapital und Darlehen – kostenlos und unverbindlich.