--- Gutachten für die Grundsteuer: Grundsteuerwert senken

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Gutachten für die Grundsteuer: Zu hohen Grundsteuerwert senken

Seit 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Werten erhoben. Das Bundesmodell bewertet pauschal – Schäden, Lagenachteile oder ein schwieriger Zuschnitt bleiben außen vor. Liegt der Grundsteuerwert um mindestens 40 % über dem tatsächlichen Wert, können Sie mit einem Gutachten einen niedrigeren Wert nachweisen.

Luftbild eines Baugrundstücks mit gelb markierter Grenze am Ortsrand Mit KI erzeugt

40 %zu hoch? Dann zählt der niedrigere Wert

Wofür
Grundsteuerwert senkenIn den Ländern mit Bundesmodell; Baden-Württemberg mit eigener Regel
Rechtsgrundlage
§ 220 Abs. 2 BewGNachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
Voraussetzung
Mindestens 40 % zu hochGrundsteuerwert übersteigt den nachgewiesenen Wert um mindestens 40 %
Stichtag
1. Januar 2022Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 266 BewG)
Erstellt von
Bestellter oder zertifizierter SachverständigerOder der Gutachterausschuss – wie bei § 198 BewG
Kosten
Nach AufwandTransparentes Angebot vor der Beauftragung

Lohnt sich das Gutachten für Sie?

Das klärt das Gutachten

  1. Den Verkehrswert des Grundstücks zum 1. Januar 2022
  2. Ob der Grundsteuerwert um mindestens 40 % zu hoch ist
  3. Welche Besonderheiten den Wert mindern

Nicht nötig, wenn …

  • Die Abweichung voraussichtlich unter 40 % liegt
  • Ihr Bundesland ein Flächenmodell ohne Wertansatz nutzt, etwa Bayern

Schnell-Check: Was trifft auf Sie zu?

Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft.

Je mehr Punkte zutreffen, desto eher lohnt sich ein Gutachten.

Grundsteuer-Check: Ist Ihr Wert zu hoch?

Tragen Sie den Wert aus dem Bescheid und Ihre Schätzung des tatsächlichen Werts ein – der Check zeigt, ob ein Nachweis möglich ist und was er bei der Grundsteuer bringt.

Ihre Angaben

Werte

Bundesland

Gilt in den Ländern mit Bundesmodell (§ 220 Abs. 2 BewG); Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle

Steht im Bescheid über den Grundsteuerwert des Finanzamts

Was die Immobilie am Stichtag tatsächlich wert war – das Gutachten weist diesen Wert nach

Grundsteuer (optional)

Für die Schätzung der neuen Grundsteuer; 0, wenn unbekannt

Ihr Ergebnis

Niedrigerer Wert nachweisbar?

Ja

Der Grundsteuerwert liegt 47 % über dem geschätzten Wert – nötig sind mindestens 40 %.

Wert laut Bescheid und tatsächlicher Wert

Nachweis möglich bis zu einem Wert von
200.000 €
Grundsteuer pro Jahr
407 € statt 600 €
rund 193 € weniger pro Jahr

Beispielrechnung ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Wert, den ein Gutachten zum 1. Januar 2022 nachweist; die neue Grundsteuer ist geschätzt (gleiche Messzahl und Hebesatz).

Wir prüfen kostenlos, ob sich der Nachweis für Ihr Grundstück lohnt, und vermitteln einen qualifizierten Sachverständigen.

Gutachten für die Grundsteuer anfragen

Stichtag und Fristen

  1. 1. Januar 2022 Hauptfeststellung Stichtag für alle Grundsteuerwerte – und für Ihr Gutachten.
  2. Bescheid Grundsteuerwert festgestellt Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert in einem Bescheid fest.
  3. 1 Monat Einspruch möglich Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe weisen Sie den niedrigeren Wert am einfachsten nach.
  4. Seit 2025 Neue Grundsteuer Die Gemeinde erhebt die Grundsteuer nach dem neuen Wert – jedes Jahr.

So läuft es ab

  1. Schritt 1

    Bescheid prüfen

    Wir sehen uns Ihren Grundsteuerwertbescheid an und schätzen ein, ob eine Abweichung von 40 % realistisch ist.

  2. Schritt 2

    Unterlagen bereitstellen

    Bescheide, Grundbuchauszug, Flächen und Nachweise über Schäden genügen für den Start.

  3. Schritt 3

    Gutachten zum Stichtag

    Der Sachverständige ermittelt den Verkehrswert zum 1. Januar 2022 – mit Besichtigung und nachvollziehbarer Herleitung.

  4. Schritt 4

    Beim Finanzamt einreichen

    Am einfachsten im Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid; sonst klären Sie mit Ihrer Steuerberatung, ob eine Korrektur noch möglich ist.

Diese Unterlagen helfen

Haken Sie ab, was Sie schon haben.

0 von 5 bereit

Was kostet das Gutachten?

Die Kosten richten sich nach Objekt und Aufwand; vor der Beauftragung erhalten Sie ein transparentes Angebot. Weil die Grundsteuer jedes Jahr anfällt, wirkt ein niedrigerer Wert über viele Jahre – rechnen Sie den Vorteil gegen die Kosten.

Das beeinflusst den Preis

  • Objektart, Größe und Anzahl der Einheiten
  • Rückwirkender Stichtag 1. Januar 2022
  • Besonderheiten wie Schäden, Rechte oder Altlasten
  • Vollständigkeit der Unterlagen

Nicht alles zur Hand? Vieles lässt sich nachreichen oder beschaffen.

Wie der Grundsteuerwert entsteht

Im Bundesmodell ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert für Wohngrundstücke typisierend aus Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Wohnfläche, Baujahr und einer pauschalen Nettokaltmiete. Der tatsächliche Zustand des Gebäudes spielt keine Rolle. Gerade bei sanierungsbedürftigen Häusern, ungünstig geschnittenen Grundstücken oder Belastungen wie Altlasten kann der Grundsteuerwert deshalb deutlich über dem tatsächlichen Wert liegen.

Die 40-%-Regel

Der Gesetzgeber lässt den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zu, wenn der ermittelte Grundsteuerwert erheblich vom tatsächlichen Wert abweicht – insbesondere, wenn er den nachgewiesenen Wert um mindestens 40 % übersteigt (§ 220 Abs. 2 BewG). Mit dem Grundsteuer-Check oben sehen Sie, ob das bei Ihrem Grundstück realistisch ist.

Kostenlos · unverbindlich

Gutachten für die Grundsteuer anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns, klären den passenden Umfang und vermitteln einen qualifizierten Sachverständigen in Ihrer Region.

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Qualifizierte Sachverständige aus dem ImmoNetzwerk – bundesweit vor Ort
  • Transparentes Angebot, bevor Sie etwas beauftragen

Lieber telefonieren? 030 554 687 14

Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Ab wann lohnt sich ein Gutachten für die Grundsteuer?

Nur wenn der Grundsteuerwert den tatsächlichen Wert erheblich übersteigt – das Gesetz nennt ausdrücklich eine Abweichung von mindestens 40 %. Zusätzlich sollte die jährliche Ersparnis die Kosten des Gutachtens in absehbarer Zeit ausgleichen.

Gilt das in allen Bundesländern?

Die Regel des § 220 Abs. 2 BewG gilt in den Ländern, die das Bundesmodell anwenden. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Grundsteuergesetze. In Baden-Württemberg können Sie per Gutachten einen um mehr als 30 % niedrigeren Bodenwert nachweisen (§ 38 Abs. 4 Landesgrundsteuergesetz). Was in Ihrem Land gilt, sagen Ihnen Finanzamt oder Steuerberatung.

Welcher Stichtag gilt?

Der Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022. Das Gutachten muss den Wert zu diesem Stichtag nachweisen. Auch ein Kaufpreis kann als Nachweis dienen, wenn er im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach diesem Stichtag zustande gekommen ist und sich die Verhältnisse nicht verändert haben.

Wer darf das Gutachten erstellen?

Wie bei der Erbschaftsteuer: der zuständige Gutachterausschuss oder Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind (§ 220 Abs. 2 in Verbindung mit § 198 Abs. 2 BewG).

Mein Bescheid ist schon bestandskräftig – was nun?

Am einfachsten ist der Nachweis im Einspruchsverfahren. Ist der Bescheid bereits bestandskräftig, lassen Sie von Ihrer Steuerberatung prüfen, ob und wie eine Korrektur noch möglich ist.

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