--- Mietwertgutachten: Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln

Gutachten · Familie und Vermietung

Mietwert­gutachten: Ortsübliche Miete belastbar ermitteln

Wie hoch ist die ortsübliche Miete für diese Wohnung? Ein Mietwertgutachten beantwortet die Frage nachvollziehbar – als Begründung einer Mieterhöhung, zur Prüfung der Miete bei Neuvermietung, im Streit mit dem Mieter oder als Nachweis gegenüber dem Finanzamt.

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20 %höchstens in drei Jahren – in angespannten Märkten 15 %

Wofür
Ortsübliche VergleichsmieteFür Wohnungen und Häuser, auf Wunsch auch Gewerbe
Rechtsgrundlage
§ 558a BGBGutachten als Begründung einer Mieterhöhung
Erstellt von
Öffentlich bestellter und vereidigter SachverständigerSo verlangt es § 558a BGB für die Mieterhöhung
Besichtigung
In der Regel jaAusstattung und Zustand bestimmen die Miete mit
Steuer
Vermietung an AngehörigeAb 66 % der ortsüblichen Miete voll entgeltlich (§ 21 Abs. 2 EStG)
Kosten
Nach AufwandTransparentes Angebot vor der Beauftragung

Lohnt sich das Gutachten für Sie?

Das klärt das Gutachten

  1. Wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für die konkrete Wohnung ist
  2. Wie Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage die Miete bestimmen
  3. Ob eine verlangte oder vereinbarte Miete angemessen ist

Nicht nötig, wenn …

  • Ein Mietspiegel die Wohnung eindeutig abbildet und die Miethöhe unstrittig ist

Schnell-Check: Was trifft auf Sie zu?

Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft.

Je mehr Punkte zutreffen, desto eher lohnt sich ein Mietwertgutachten.

Mieterhöhungs-Rechner: Wie viel ist erlaubt?

Ortsübliche Vergleichsmiete und Kappungsgrenze bestimmen, wie stark die Miete steigen darf. Rechnen Sie Ihre Werte durch.

Ihre Angaben

Miete

Laut Mietspiegel oder Gutachten für diese Wohnung

Kappungsgrenze

Höchstens so viel Prozent Erhöhung in drei Jahren; 15 % in Gebieten, die das Land festgelegt hat

Frühere Erhöhungen keine

Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten (§§ 559 bis 560 BGB) zählen nicht mit

Ihr Ergebnis

Neue Miete höchstens

960 €

+160 € pro Monat (20,0 %) – Begrenzt durch die Kappungsgrenze von 20 %

Miete pro Monat

Mehr pro Monat
160 €
Mehr pro Jahr
1.920 €
Kappungsgrenze
960 €

Beispielrechnung ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Die Miete muss seit 15 Monaten unverändert sein; in Gebieten mit Mietpreisbremse gelten für neue Mietverträge eigene Grenzen.

Ein Mietwertgutachten belegt die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung – wir beraten Sie kostenlos und vermitteln einen passenden Sachverständigen.

Mietwertgutachten anfragen

Wann ein Mietwertgutachten weiterhilft

  • Kein passender Mietspiegel

    In vielen Gemeinden gibt es keinen – oder die Wohnung fällt aus dem Raster.

  • Prüfung als Mieter

    Ist die verlangte Erhöhung berechtigt? Das Gutachten zeigt die ortsübliche Miete.

  • Vermietung an Angehörige

    Für die volle steuerliche Anerkennung mindestens 66 % der ortsüblichen Miete.

  • Streit vor Gericht

    Im Prozess entscheidet meist ein Gutachten über die Höhe der ortsüblichen Miete.

So läuft es ab

  1. Schritt 1

    Anlass klären

    Mieterhöhung, Neuvermietung, Streit oder Steuer – der Anlass bestimmt Stichtag und Umfang des Gutachtens.

  2. Schritt 2

    Unterlagen bereitstellen

    Mietvertrag, Wohnfläche und Angaben zu Ausstattung und Modernisierungen genügen meist.

  3. Schritt 3

    Besichtigung

    Der Sachverständige erfasst Ausstattung, Zustand und Lage der Wohnung.

  4. Schritt 4

    Vergleichsmieten auswerten

    Er leitet die ortsübliche Miete aus vergleichbaren Wohnungen und Marktdaten nachvollziehbar her.

  5. Schritt 5

    Gutachten erhalten

    Sie erhalten ein begründetes Gutachten – etwa als Anlage zum Mieterhöhungsverlangen.

Diese Unterlagen helfen

Haken Sie ab, was Sie schon haben.

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Was kostet das Gutachten?

Die Kosten richten sich nach Objekt und Aufwand. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein transparentes Angebot.

Das beeinflusst den Preis

  • Art und Größe der Mietfläche
  • Anzahl der zu bewertenden Wohnungen
  • Datenlage für Vergleichsmieten in der Region
  • Umfang des Gutachtens, etwa für ein Gerichtsverfahren

Nicht alles zur Hand? Vieles lässt sich nachreichen oder beschaffen.

So wird die ortsübliche Vergleichsmiete gebildet

Maßgeblich sind die üblichen Entgelte, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind (§ 558 Abs. 2 BGB). Der Sachverständige vergleicht die Wohnung anhand dieser Merkmale mit dem Markt und begründet jeden Zu- und Abschlag.

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Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns, klären den passenden Umfang und vermitteln einen qualifizierten Sachverständigen in Ihrer Region.

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Qualifizierte Sachverständige aus dem ImmoNetzwerk – bundesweit vor Ort
  • Transparentes Angebot, bevor Sie etwas beauftragen

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Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Wie begründe ich eine Mieterhöhung?

Nach § 558a BGB mit einem Mietspiegel, einer Auskunft aus einer Mietdatenbank, einem mit Gründen versehenen Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder mit drei vergleichbaren Wohnungen. Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel mit Angaben für die Wohnung, müssen Sie dessen Werte auch dann mitteilen, wenn Sie die Erhöhung anders begründen.

Um wie viel darf die Miete steigen?

Höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die die Länder festlegen, um höchstens 15 %. Die Miete muss zudem seit 15 Monaten unverändert sein (§ 558 BGB).

Warum ist die ortsübliche Miete bei Vermietung an Angehörige wichtig?

Beträgt die Miete weniger als 50 % der ortsüblichen Miete, wird die Vermietung steuerlich in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt – Werbungskosten zählen dann nur anteilig. Beträgt sie bei dauerhafter Vermietung mindestens 66 %, gilt die Vermietung als voll entgeltlich (§ 21 Abs. 2 EStG). Ein Gutachten belegt die ortsübliche Miete.

Was gilt bei Neuvermietung mit Mietpreisbremse?

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen (§ 556d BGB); es gibt Ausnahmen, etwa für Neubauten und nach umfassender Modernisierung. Das Gutachten zeigt, wo die ortsübliche Miete liegt.

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