Schimmelgutachten
Bauliche Ursache oder Heizen und Lüften? Das Gutachten klärt Ausmaß, Ursache und die richtige Sanierung.
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Gutachten · Bau, Kauf und Schäden
Risse in der Fassade, nasse Wände, ein undichtes Dach oder Pfusch am Neubau – ein Bauschadensgutachten hält fest, was beschädigt ist, warum es dazu kam und was die Beseitigung kostet. Damit haben Sie eine belastbare Grundlage gegenüber Bauunternehmen, Verkäufer, Versicherung oder Gericht.
5 JahreVerjährung der Mängelansprüche ab Abnahme
Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft.
Je mehr Punkte zutreffen, desto eher lohnt sich ein Bauschadensgutachten.
Ein Bauschadensgutachten kann sinnvoll sein
Lassen Sie sich kostenlos beraten, ob sich der Aufwand für Sie lohnt.
Kostenlos beraten lassenEin Bauschadensgutachten lohnt sich für Sie wahrscheinlich
Fragen Sie unverbindlich an – wir klären den Umfang und vermitteln einen Sachverständigen in Ihrer Region.
Unverbindlich anfragenIm Keller, an Außenwänden, nach Leitungs- oder Wasserschäden.
In Fassade, Mauerwerk, Estrich oder Decken – harmlos oder Hinweis auf Setzungen?
Undichte Anschlüsse, fehlerhafte Dämmung, Flachdächer.
Abweichungen von Plänen und Baubeschreibung, Mängel an Fenstern, Fliesen oder Haustechnik.
Umfang und Kosten für die Regulierung mit der Versicherung.
Sie beschreiben den Schaden im Erstgespräch und senden Fotos und vorhandene Unterlagen.
Der Sachverständige untersucht den Schaden vor Ort – bei Bedarf mit Feuchtemessung, Wärmebild oder Bauteilöffnung.
Er wertet Befunde, Pläne und Verträge aus und ordnet die Ursache fachlich ein.
Sie erhalten das Gutachten mit Fotodokumentation, Ursache, Sanierungsweg und Kostenschätzung.
Mit dem Gutachten fordern Sie Nachbesserung, melden den Schaden der Versicherung oder lassen sich anwaltlich beraten.
Haken Sie ab, was Sie schon haben.
0 von 6 bereit – alles beisammen, Sie können direkt anfragen.
Die Kosten hängen von Art und Umfang des Schadens ab. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein transparentes Angebot.
Das beeinflusst den Preis
Nicht alles zur Hand? Vieles lässt sich nachreichen oder beschaffen.
Ob ein Bauunternehmen nachbessern muss, die Versicherung zahlt oder der Verkäufer haftet, hängt fast immer an der Ursache. Ein Riss kann aus normaler Trocknung entstehen – oder auf einen Fehler in der Gründung hinweisen. Nasse Wände können von einer fehlenden Abdichtung herrühren, von einem Leitungsschaden oder vom Nutzerverhalten. Das Gutachten trennt diese Ursachen nachvollziehbar und schafft damit die Grundlage für jeden weiteren Schritt.
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Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns, klären den passenden Umfang und vermitteln einen qualifizierten Sachverständigen in Ihrer Region.
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Bei einem Bauwerk in fünf Jahren; die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a BGB). Lassen Sie Mängel deshalb frühzeitig dokumentieren – spätestens vor Ablauf der Frist.
Ja. Bei der Abnahme eines Neubaus oder einer Sanierung deckt ein Bausachverständiger Mängel auf, die dann ins Abnahmeprotokoll gehören. Das ist wichtig: Wer ein Werk trotz bekannter Mängel abnimmt, muss sich seine Rechte wegen dieser Mängel bei der Abnahme vorbehalten (§ 640 Abs. 3 BGB).
Ein Privatgutachten beauftragen Sie selbst – als Grundlage für Verhandlungen, Versicherung und Ihre Entscheidung, ob sich ein Rechtsstreit lohnt. Droht Streit, kann das Gericht in einem selbständigen Beweisverfahren einen Sachverständigen beauftragen, um Zustand, Ursache und Kosten der Beseitigung frühzeitig festzustellen (§ 485 ZPO).
Zunächst der Auftraggeber. Ist ein anderer für den Schaden verantwortlich, können die Kosten eines erforderlichen Gutachtens zum ersatzfähigen Schaden gehören – das hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich dazu rechtlich beraten.
Bauliche Ursache oder Heizen und Lüften? Das Gutachten klärt Ausmaß, Ursache und die richtige Sanierung.
Bauzustand, Mängel und Sanierungskosten prüfen lassen – bevor Sie beim Notar unterschreiben.
Ausführliches Gutachten nach § 194 BauGB – für Gericht, Finanzamt, Behörden und Erbauseinandersetzungen.