--- Bauschadensgutachten: Schäden, Ursachen und Kosten klären

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Bau­schadens­gutachten: Schaden, Ursache und Kosten klären

Risse in der Fassade, nasse Wände, ein undichtes Dach oder Pfusch am Neubau – ein Bauschadensgutachten hält fest, was beschädigt ist, warum es dazu kam und was die Beseitigung kostet. Damit haben Sie eine belastbare Grundlage gegenüber Bauunternehmen, Verkäufer, Versicherung oder Gericht.

Dachziegel, Mauerstein und Dämmmaterial neben einem Zollstock auf einem Tisch Mit KI erzeugt

5 JahreVerjährung der Mängelansprüche ab Abnahme

Wofür
Schäden und Mängel am GebäudeAm Neubau, nach einer Sanierung oder im Bestand
Wichtige Frist
5 Jahre ab AbnahmeVerjährung der Mängelansprüche bei Bauwerken (§ 634a BGB)
Erstellt von
BausachverständigerFür Gerichte häufig öffentlich bestellt und vereidigt
Besichtigung
Ja, vor OrtBei Bedarf mit Messungen, etwa der Bauteilfeuchte
Ergebnis
Schaden, Ursache, KostenMit Fotodokumentation und Sanierungsempfehlung
Kosten
Nach AufwandTransparentes Angebot vor der Beauftragung

Lohnt sich das Gutachten für Sie?

Das klärt das Gutachten

  1. Welche Schäden und Mängel vorliegen – und wie weit sie reichen
  2. Was die Ursache ist und in wessen Verantwortungsbereich sie fällt
  3. Wie sich der Schaden fachgerecht beseitigen lässt und was das kostet

Nicht nötig, wenn …

  • Es um kleine, eindeutige Schönheitsreparaturen geht
  • Der Verantwortliche den Mangel anerkennt und zügig fachgerecht beseitigt

Schnell-Check: Was trifft auf Sie zu?

Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft.

Je mehr Punkte zutreffen, desto eher lohnt sich ein Bauschadensgutachten.

Fristen im Blick

  1. Abnahme Werk wird abgenommen Bekannte Mängel ins Protokoll – und sich die Rechte vorbehalten (§ 640 Abs. 3 BGB).
  2. Mangel entdeckt Schaden dokumentieren Fotos mit Datum und ein Gutachten, bevor repariert wird.
  3. Danach Nachbesserung verlangen Das Bauunternehmen schriftlich informieren und zur Beseitigung auffordern.
  4. 5 Jahre nach Abnahme Verjährung Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk verjähren (§ 634a BGB).

Typische Bauschäden

  • Feuchtigkeit und Nässe

    Im Keller, an Außenwänden, nach Leitungs- oder Wasserschäden.

  • Risse

    In Fassade, Mauerwerk, Estrich oder Decken – harmlos oder Hinweis auf Setzungen?

  • Dach und Abdichtung

    Undichte Anschlüsse, fehlerhafte Dämmung, Flachdächer.

  • Mängel am Neubau

    Abweichungen von Plänen und Baubeschreibung, Mängel an Fenstern, Fliesen oder Haustechnik.

  • Unwetter oder Brand

    Umfang und Kosten für die Regulierung mit der Versicherung.

So läuft es ab

  1. Schritt 1

    Schaden schildern

    Sie beschreiben den Schaden im Erstgespräch und senden Fotos und vorhandene Unterlagen.

  2. Schritt 2

    Ortstermin

    Der Sachverständige untersucht den Schaden vor Ort – bei Bedarf mit Feuchtemessung, Wärmebild oder Bauteilöffnung.

  3. Schritt 3

    Ursache klären

    Er wertet Befunde, Pläne und Verträge aus und ordnet die Ursache fachlich ein.

  4. Schritt 4

    Gutachten erhalten

    Sie erhalten das Gutachten mit Fotodokumentation, Ursache, Sanierungsweg und Kostenschätzung.

  5. Schritt 5

    Weiter vorgehen

    Mit dem Gutachten fordern Sie Nachbesserung, melden den Schaden der Versicherung oder lassen sich anwaltlich beraten.

Diese Unterlagen helfen

Haken Sie ab, was Sie schon haben.

0 von 6 bereit

Was kostet das Gutachten?

Die Kosten hängen von Art und Umfang des Schadens ab. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein transparentes Angebot.

Das beeinflusst den Preis

  • Art, Umfang und Anzahl der Schadstellen
  • Erforderliche Messungen oder Bauteilöffnungen
  • Umfang der Dokumentation, etwa für ein Gerichtsverfahren
  • Lage und Anfahrt

Nicht alles zur Hand? Vieles lässt sich nachreichen oder beschaffen.

Warum die Ursache so wichtig ist

Ob ein Bauunternehmen nachbessern muss, die Versicherung zahlt oder der Verkäufer haftet, hängt fast immer an der Ursache. Ein Riss kann aus normaler Trocknung entstehen – oder auf einen Fehler in der Gründung hinweisen. Nasse Wände können von einer fehlenden Abdichtung herrühren, von einem Leitungsschaden oder vom Nutzerverhalten. Das Gutachten trennt diese Ursachen nachvollziehbar und schafft damit die Grundlage für jeden weiteren Schritt.

Kostenlos · unverbindlich

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Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns, klären den passenden Umfang und vermitteln einen qualifizierten Sachverständigen in Ihrer Region.

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  • Transparentes Angebot, bevor Sie etwas beauftragen

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Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Wann verjähren Mängelansprüche am Bau?

Bei einem Bauwerk in fünf Jahren; die Frist beginnt mit der Abnahme (§ 634a BGB). Lassen Sie Mängel deshalb frühzeitig dokumentieren – spätestens vor Ablauf der Frist.

Kann ein Sachverständiger auch bei der Abnahme helfen?

Ja. Bei der Abnahme eines Neubaus oder einer Sanierung deckt ein Bausachverständiger Mängel auf, die dann ins Abnahmeprotokoll gehören. Das ist wichtig: Wer ein Werk trotz bekannter Mängel abnimmt, muss sich seine Rechte wegen dieser Mängel bei der Abnahme vorbehalten (§ 640 Abs. 3 BGB).

Privatgutachten oder Gutachten im Gerichtsverfahren?

Ein Privatgutachten beauftragen Sie selbst – als Grundlage für Verhandlungen, Versicherung und Ihre Entscheidung, ob sich ein Rechtsstreit lohnt. Droht Streit, kann das Gericht in einem selbständigen Beweisverfahren einen Sachverständigen beauftragen, um Zustand, Ursache und Kosten der Beseitigung frühzeitig festzustellen (§ 485 ZPO).

Wer bezahlt das Gutachten?

Zunächst der Auftraggeber. Ist ein anderer für den Schaden verantwortlich, können die Kosten eines erforderlichen Gutachtens zum ersatzfähigen Schaden gehören – das hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie sich dazu rechtlich beraten.

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