Verkehrswertgutachten
Ausführliches Gutachten nach § 194 BauGB – für Gericht, Finanzamt, Behörden und Erbauseinandersetzungen.
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Gutachten · Familie und Vermietung
Bei einer Scheidung wird die Immobilie oft zum größten Streitpunkt. Für den Zugewinnausgleich zählt ihr Wert zu festen Stichtagen. Ein neutrales Gutachten schafft eine belastbare Grundlage – für die Einigung, die Auszahlung des anderen oder das Familiengericht.
2 StichtageAnfangs- und Endvermögen entscheiden über den Ausgleich
Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft.
Je mehr Punkte zutreffen, desto eher lohnt sich ein Gutachten.
Ein Gutachten kann sinnvoll sein
Lassen Sie sich kostenlos beraten, ob sich der Aufwand für Sie lohnt.
Kostenlos beraten lassenEin Gutachten lohnt sich für Sie wahrscheinlich
Fragen Sie unverbindlich an – wir klären den Umfang und vermitteln einen Sachverständigen in Ihrer Region.
Unverbindlich anfragenDer Wert bestimmt die Auszahlung des anderen Miteigentümers.
Ihr Wert zählt zu seinem Endvermögen – und zum Anfangsvermögen, wenn sie schon vor der Ehe da war.
Zählt zum Anfangsvermögen; die Wertsteigerung während der Ehe kann ausgleichspflichtig sein.
Im Erstgespräch klären wir, zu welchen Stichtagen der Wert gebraucht wird und ob ein Kurz- oder Verkehrswertgutachten passt.
Beauftragen beide Ehegatten den Sachverständigen gemeinsam, wird das Ergebnis eher von beiden akzeptiert.
Der Sachverständige besichtigt die Immobilie – auf Wunsch im Beisein beider.
Sie erhalten den Wert zu den vereinbarten Stichtagen mit nachvollziehbarer Herleitung.
Mit dem Gutachten verhandeln Sie über Übernahme oder Verkauf – oder legen es im Verfahren vor.
Haken Sie ab, was Sie schon haben.
0 von 6 bereit – alles beisammen, Sie können direkt anfragen.
Die Kosten richten sich nach Objekt, Umfang und Zahl der Stichtage; vor der Beauftragung erhalten Sie ein transparentes Angebot.
Das beeinflusst den Preis
Nicht alles zur Hand? Vieles lässt sich nachreichen oder beschaffen.
Im gesetzlichen Güterstand wird bei der Scheidung der Zugewinn ausgeglichen – Immobilien sind dabei meist der größte Posten, und schon kleine Unterschiede beim Wert entscheiden über hohe Ausgleichsbeträge. Ein Gutachten, das nur eine Seite beauftragt, wird von der anderen oft angezweifelt. Beauftragen Sie den Sachverständigen deshalb möglichst gemeinsam – das spart Zeit, Kosten und Nerven und erhöht die Chance auf eine Einigung ohne Gericht.
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Für das Endvermögen der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird (Rechtshängigkeit, § 1384 BGB). Für das Anfangsvermögen der Beginn des Güterstands, in der Regel die Heirat (§ 1374 BGB).
Was ein Ehegatte während der Ehe erbt oder geschenkt bekommt, wird seinem Anfangsvermögen hinzugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB). Eine Wertsteigerung seit dem Erwerb kann aber in den Zugewinn fallen – deshalb wird der Wert oft zu zwei Stichtagen gebraucht.
Wer es beauftragt. Beauftragen beide den Sachverständigen gemeinsam, teilen sie in der Regel die Kosten. Holt das Familiengericht ein Gutachten ein, gehören die Kosten zu den Verfahrenskosten.
Wenn Sie sich einig sind und eine faire Grundlage suchen, oft ja. Bei Streit oder für das Gericht empfehlen wir ein ausführliches Verkehrswertgutachten.
Ausführliches Gutachten nach § 194 BauGB – für Gericht, Finanzamt, Behörden und Erbauseinandersetzungen.
Kompakte, fundierte Bewertung durch einen Sachverständigen – für Verkauf, Finanzierung oder Vermögensplanung.
Zu hohen Steuerwert widerlegen und Miterben fair auszahlen – mit einem Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG.