--- Immobiliengutachten bei Scheidung: Wert für den Zugewinn

Gutachten · Familie und Vermietung

Immobilien­gutachten bei Scheidung: Fairer Wert für den Zugewinnausgleich

Bei einer Scheidung wird die Immobilie oft zum größten Streitpunkt. Für den Zugewinnausgleich zählt ihr Wert zu festen Stichtagen. Ein neutrales Gutachten schafft eine belastbare Grundlage – für die Einigung, die Auszahlung des anderen oder das Familiengericht.

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2 StichtageAnfangs- und Endvermögen entscheiden über den Ausgleich

Wofür
Zugewinnausgleich und VermögensaufteilungIm gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft
Rechtsgrundlage
§§ 1374, 1376, 1384 BGBWertermittlung von Anfangs- und Endvermögen
Stichtage
Heirat und ScheidungsantragEndvermögen zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags
Erstellt von
Unabhängiger SachverständigerAm besten von beiden gemeinsam beauftragt
Besichtigung
Ja, vor OrtBeide Seiten können teilnehmen
Kosten
Nach AufwandBei gemeinsamer Beauftragung meist geteilt

Lohnt sich das Gutachten für Sie?

Das klärt das Gutachten

  1. Den Verkehrswert der Immobilie zum Stichtag des Endvermögens
  2. Bei Bedarf den Wert zu früheren Stichtagen – etwa bei Heirat, Erbschaft oder Schenkung
  3. Eine Grundlage für Übernahme, Auszahlung oder Verkauf

Nicht nötig, wenn …

  • Sie Gütertrennung vereinbart haben und die Immobilie gemeinsam verkaufen – dann teilt der Verkaufserlös
  • Sie sich einig sind und nur eine faire Orientierung suchen – dann reicht oft ein Kurzgutachten

Schnell-Check: Was trifft auf Sie zu?

Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft.

Je mehr Punkte zutreffen, desto eher lohnt sich ein Gutachten.

Die Stichtage im Zugewinnausgleich

  1. Heirat Anfangsvermögen Was jeder in die Ehe einbringt (§ 1374 BGB).
  2. Während der Ehe Erbschaft oder Schenkung Wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet – Wertsteigerungen können ausgleichspflichtig sein.
  3. Zustellung des Scheidungsantrags Endvermögen Stichtag für den Wert der Immobilie im Zugewinnausgleich (§ 1384 BGB).
  4. Danach Ausgleich Wer mehr hinzugewonnen hat, gibt die Hälfte des Überschusses ab.

Typische Konstellationen

  • Ein Partner übernimmt das Haus

    Der Wert bestimmt die Auszahlung des anderen Miteigentümers.

  • Immobilie gehört einem Partner

    Ihr Wert zählt zu seinem Endvermögen – und zum Anfangsvermögen, wenn sie schon vor der Ehe da war.

  • Geerbt oder geschenkt

    Zählt zum Anfangsvermögen; die Wertsteigerung während der Ehe kann ausgleichspflichtig sein.

So läuft es ab

  1. Schritt 1

    Stichtage klären

    Im Erstgespräch klären wir, zu welchen Stichtagen der Wert gebraucht wird und ob ein Kurz- oder Verkehrswertgutachten passt.

  2. Schritt 2

    Gemeinsam beauftragen

    Beauftragen beide Ehegatten den Sachverständigen gemeinsam, wird das Ergebnis eher von beiden akzeptiert.

  3. Schritt 3

    Besichtigung

    Der Sachverständige besichtigt die Immobilie – auf Wunsch im Beisein beider.

  4. Schritt 4

    Gutachten erhalten

    Sie erhalten den Wert zu den vereinbarten Stichtagen mit nachvollziehbarer Herleitung.

  5. Schritt 5

    Einigen oder entscheiden lassen

    Mit dem Gutachten verhandeln Sie über Übernahme oder Verkauf – oder legen es im Verfahren vor.

Diese Unterlagen helfen

Haken Sie ab, was Sie schon haben.

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Was kostet das Gutachten?

Die Kosten richten sich nach Objekt, Umfang und Zahl der Stichtage; vor der Beauftragung erhalten Sie ein transparentes Angebot.

Das beeinflusst den Preis

  • Kurzgutachten oder ausführliches Verkehrswertgutachten
  • Anzahl der Stichtage
  • Objektart und Größe
  • Vollständigkeit der Unterlagen

Nicht alles zur Hand? Vieles lässt sich nachreichen oder beschaffen.

Ein Gutachten, das beide akzeptieren

Im gesetzlichen Güterstand wird bei der Scheidung der Zugewinn ausgeglichen – Immobilien sind dabei meist der größte Posten, und schon kleine Unterschiede beim Wert entscheiden über hohe Ausgleichsbeträge. Ein Gutachten, das nur eine Seite beauftragt, wird von der anderen oft angezweifelt. Beauftragen Sie den Sachverständigen deshalb möglichst gemeinsam – das spart Zeit, Kosten und Nerven und erhöht die Chance auf eine Einigung ohne Gericht.

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Häufige Fragen

Welcher Stichtag gilt für den Zugewinnausgleich?

Für das Endvermögen der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird (Rechtshängigkeit, § 1384 BGB). Für das Anfangsvermögen der Beginn des Güterstands, in der Regel die Heirat (§ 1374 BGB).

Was gilt für geerbte oder geschenkte Immobilien?

Was ein Ehegatte während der Ehe erbt oder geschenkt bekommt, wird seinem Anfangsvermögen hinzugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB). Eine Wertsteigerung seit dem Erwerb kann aber in den Zugewinn fallen – deshalb wird der Wert oft zu zwei Stichtagen gebraucht.

Wer bezahlt das Gutachten?

Wer es beauftragt. Beauftragen beide den Sachverständigen gemeinsam, teilen sie in der Regel die Kosten. Holt das Familiengericht ein Gutachten ein, gehören die Kosten zu den Verfahrenskosten.

Reicht ein Kurzgutachten?

Wenn Sie sich einig sind und eine faire Grundlage suchen, oft ja. Bei Streit oder für das Gericht empfehlen wir ein ausführliches Verkehrswertgutachten.

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