--- Restnutzungsdauergutachten: AfA erhöhen und Steuern sparen

Gutachten · Steuern

Rest­nutzungs­dauer­gutachten: Schneller abschreiben, Steuern sparen

Vermieter schreiben Gebäude meist pauschal mit 2 % pro Jahr ab – also über 50 Jahre. Ist das Gebäude älter, abgewohnt oder kaum modernisiert, kann seine tatsächliche Restnutzungsdauer deutlich kürzer sein. Ein Gutachten weist sie nach und erhöht Ihre jährliche Abschreibung.

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3,33 %AfA pro Jahr statt 2 % bei 30 Jahren Restnutzungsdauer

Wofür
Höhere Gebäude-AfAFür vermietete Immobilien und Gebäude im Betriebsvermögen
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStGTatsächliche Nutzungsdauer statt Pauschalsatz
Lohnt sich bei
Restnutzungsdauer unter 50 JahrenBaujahr 1925 bis 2022; vor 1925: unter 40, ab 2023: unter 33 Jahren
Erstellt von
Sachverständiger für ImmobilienbewertungMit nachvollziehbarer, gebäudebezogener Herleitung
Besichtigung
Ja, vor OrtZustand und Modernisierungen sind entscheidend
Kosten
Nach AufwandTransparentes Angebot vor der Beauftragung

Lohnt sich das Gutachten für Sie?

Das klärt das Gutachten

  1. Wie lange das Gebäude wirtschaftlich noch genutzt werden kann
  2. Wie Modernisierungen, Schäden und Instandhaltungsstau die Nutzungsdauer beeinflussen
  3. Welcher AfA-Satz sich daraus für Ihre Steuererklärung ergibt

Nicht nötig, wenn …

  • Sie die Immobilie selbst bewohnen – dann gibt es keine Abschreibung
  • Die Restnutzungsdauer ohnehin 50 Jahre oder mehr beträgt (Baujahr 1925 bis 2022)

Schnell-Check: Was trifft auf Sie zu?

Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft.

Je mehr Punkte zutreffen, desto eher lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten.

AfA-Rechner: Lohnt sich ein Gutachten?

Vergleichen Sie die Abschreibung nach dem gesetzlichen Satz mit der Abschreibung nach der Restnutzungsdauer – und sehen Sie, wie viel Steuern Sie pro Jahr sparen können.

Ihre Angaben

Gebäude

Anschaffungskosten inkl. anteiliger Kaufnebenkosten, ohne Grund und Boden

Gesetzlicher AfA-Satz 2 %; ein Gutachten lohnt sich bei einer Restnutzungsdauer unter 50 Jahren (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).

Entspricht 3,33 % AfA pro Jahr

Steuer

Einkommensteuer auf den letzten verdienten Euro, ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Ihr Ergebnis

Steuerersparnis pro Jahr

1.680 €

durch 4.000 € zusätzliche Abschreibung bei 42 % Grenzsteuersatz

Abschreibung pro Jahr

  • Gesetzlicher Satz (2 %)6.000 €
  • Mehr-AfA durch das Gutachten4.000 €
AfA nach gesetzlichem Satz
6.000 € (2 %)
AfA nach Restnutzungsdauer
10.000 € (3,33 %)
Voll abgeschrieben nach
30 Jahren statt 50 Jahren
Mehr-AfA in 10 Jahren
40.000 €
Steuerersparnis rund 16.800 €

Beispielrechnung ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Das Finanzamt erkennt eine kürzere Nutzungsdauer nur mit einem nachvollziehbaren Gutachten an. Über die gesamte Nutzungsdauer schreiben Sie denselben Betrag ab – nur schneller.

Ob sich ein Gutachten für Ihr Gebäude lohnt, prüfen wir kostenlos und unverbindlich – und vermitteln einen qualifizierten Sachverständigen.

Restnutzungsdauergutachten anfragen

Was ein gutes Gutachten auszeichnet

  • Ortsbesichtigung

    Zustand von Dach, Fassade, Fenstern, Leitungen und Haustechnik – dokumentiert mit Fotos.

  • Modernisierungen mit Jahr

    Was wann erneuert wurde – und was nicht.

  • Nachvollziehbare Herleitung

    Gesamtnutzungsdauer, Alter und individuelle Zu- und Abschläge sind begründet.

  • Bezug zum Stichtag

    In der Regel der Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Beginn der Vermietung.

So läuft es ab

  1. Schritt 1

    Kurzcheck

    Mit dem AfA-Rechner und im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob sich ein Gutachten für Ihr Gebäude lohnen kann.

  2. Schritt 2

    Unterlagen bereitstellen

    Sie senden Kaufvertrag, Pläne und Nachweise über Modernisierungen – digital und ohne Aufwand.

  3. Schritt 3

    Besichtigung

    Der Sachverständige besichtigt das Gebäude und dokumentiert Bauzustand, Schäden und Modernisierungen.

  4. Schritt 4

    Gutachten erhalten

    Sie erhalten das Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung der Restnutzungsdauer – zur Vorlage beim Finanzamt mit Ihrer Steuererklärung.

Diese Unterlagen helfen

Haken Sie ab, was Sie schon haben.

0 von 7 bereit

Was kostet das Gutachten?

Die Kosten richten sich nach Objektart, Größe und Aufwand. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein transparentes Angebot. Ob Sie die Kosten als Werbungskosten absetzen können, klärt Ihre Steuerberatung.

Das beeinflusst den Preis

  • Objektart und Größe, Anzahl der Einheiten
  • Zustand und Modernisierungshistorie
  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • Lage und Anfahrt

Nicht alles zur Hand? Vieles lässt sich nachreichen oder beschaffen.

Wann die kürzere Nutzungsdauer gilt

Das Einkommensteuergesetz gibt für Gebäude feste AfA-Sätze vor: 3 % für Gebäude, die ab 2023 fertiggestellt wurden, 2 % für Gebäude aus den Jahren 1925 bis 2022 und 2,5 % für ältere Gebäude. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als die daraus folgende Abschreibungsdauer – also kürzer als 33, 50 bzw. 40 Jahre –, dürfen Sie die Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer bemessen (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).

Was das Finanzamt erwartet

Die Nachweispflicht liegt bei Ihnen. Dafür brauchen Sie eine nachvollziehbare Begründung, die sich auf Ihr konkretes Gebäude bezieht – der bloße Verweis auf Modellwerte oder Tabellen reicht nicht. Ein Gutachten eines Sachverständigen ist dafür der übliche und sichere Weg.

Mit dem Urteil vom 07.10.2025 (IX R 26/24) hat der Bundesfinanzhof bei einem denkmalgeschützten Gebäude eine verkürzte Nutzungsdauer von 30 Jahren zugrunde gelegt und bestätigt, dass das allgemeine Ertragswertverfahren der ImmoWertV auch bei Baudenkmälern ein zulässiges Wertermittlungsverfahren ist.

Kostenlos · unverbindlich

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Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns, klären den passenden Umfang und vermitteln einen qualifizierten Sachverständigen in Ihrer Region.

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Qualifizierte Sachverständige aus dem ImmoNetzwerk – bundesweit vor Ort
  • Transparentes Angebot, bevor Sie etwas beauftragen

Lieber telefonieren? 030 554 687 14

Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Erkennt das Finanzamt ein Restnutzungsdauergutachten an?

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Sie sich zur Darlegung einer kürzeren Nutzungsdauer jeder Methode bedienen können, die im Einzelfall zum Nachweis geeignet erscheint; ein Bausubstanzgutachten ist nicht Voraussetzung (Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19). Entscheidend ist eine nachvollziehbare, auf das konkrete Gebäude bezogene Begründung. Das frühere BMF-Schreiben vom 22.02.2023 mit strengeren Anforderungen hat das Bundesfinanzministerium am 01.12.2025 aufgehoben.

Wie wird die Restnutzungsdauer ermittelt?

Ausgangspunkt ist die übliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudetyps abzüglich seines Alters. Der Sachverständige berücksichtigt dann die individuellen Gegebenheiten: Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern, unterlassene Instandhaltung und Schäden können sie verkürzen (§ 4 Abs. 3 ImmoWertV).

Lohnt sich das auch bei einer Eigentumswohnung?

Ja. Maßgeblich ist das Gebäude, in dem die Wohnung liegt, einschließlich des Gemeinschaftseigentums. Hilfreich sind deshalb auch Unterlagen der Eigentümergemeinschaft, etwa Protokolle und Nachweise über Sanierungen.

Was passiert

Verkaufen Sie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, ist der Gewinn in der Regel steuerpflichtig; die in Anspruch genommene AfA mindert dabei die Anschaffungskosten und erhöht so den Gewinn (§ 23 EStG). Nach Ablauf der zehn Jahre ist der Verkauf einer privat vermieteten Immobilie steuerfrei – die höhere Abschreibung bleibt Ihnen dann erhalten.

Schreibe ich insgesamt mehr ab?

Nein. Über die gesamte Nutzungsdauer schreiben Sie dieselbe Summe ab – den Gebäudeanteil der Anschaffungskosten. Sie schreiben aber schneller ab und sparen die Steuer früher. Das verbessert Ihre Liquidität und kann sich nach Ablauf der Spekulationsfrist dauerhaft auszahlen.

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