Bauschadensgutachten
Schaden, Ursache und Sanierungskosten neutral dokumentiert – für Gewährleistung, Versicherung oder Gericht.
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Gutachten · Bau, Kauf und Schäden
Schimmel in Wohnung oder Haus ist ein Gesundheitsrisiko und oft ein Streitpunkt – zwischen Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer oder mit dem Handwerker. Ein Schimmelgutachten zeigt, wie weit der Befall reicht, woher die Feuchtigkeit kommt und wie der Schaden dauerhaft beseitigt wird.
0,5 m²Größerer Befall gehört in Fachhände (Umweltbundesamt)
Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft.
Je mehr Punkte zutreffen, desto eher lohnt sich ein Schimmelgutachten.
Ein Schimmelgutachten kann sinnvoll sein
Lassen Sie sich kostenlos beraten, ob sich der Aufwand für Sie lohnt.
Kostenlos beraten lassenEin Schimmelgutachten lohnt sich für Sie wahrscheinlich
Fragen Sie unverbindlich an – wir klären den Umfang und vermitteln einen Sachverständigen in Ihrer Region.
Unverbindlich anfragenKalte Stellen an Außenecken, Fensterlaibungen oder Rollladenkästen, an denen Feuchtigkeit kondensiert.
Feuchtigkeit dringt von innen oder außen in Bauteile ein.
Bei fehlender oder beschädigter Abdichtung, typisch in Altbauten und Kellern.
Baustoffe geben in den ersten Jahren noch Feuchtigkeit ab.
Zu wenig Luftaustausch, vor allem nach dem Einbau dichter Fenster.
Sie schildern die Situation und senden Fotos. Wir klären, ob es vor allem um Ursache, Sanierung oder einen Streitfall geht.
Der Sachverständige misst Bauteilfeuchte, Oberflächen- und Raumtemperaturen und sucht nach Wärmebrücken und Leckagen.
Bei Verdacht auf verdeckten Befall können Material- oder Luftproben im Labor sinnvoll sein.
Sie erhalten Befund, Ursache und ein Sanierungskonzept nach dem Stand der Technik.
Haken Sie ab, was Sie schon haben.
0 von 6 bereit – alles beisammen, Sie können direkt anfragen.
Die Kosten hängen davon ab, wie viele Räume betroffen sind und welche Messungen nötig sind. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein transparentes Angebot.
Das beeinflusst den Preis
Nicht alles zur Hand? Vieles lässt sich nachreichen oder beschaffen.
Wer Schimmel nur überstreicht, sieht ihn meist wieder. Entscheidend ist, die Feuchtequelle zu finden und zu beseitigen. Das Umweltbundesamt beschreibt in seinem Schimmelleitfaden, wie Befall erfasst, bewertet und fachgerecht saniert wird – an diesem Stand der Technik orientiert sich das Gutachten.
Für Mieter und Vermieter ist die Ursache der Kern jedes Streits: Sie entscheidet über Mietminderung, Sanierungspflicht und Kosten. Dokumentieren Sie den Befall mit Fotos und Datum, zeigen Sie ihn dem Vermieter unverzüglich an und lassen Sie die Ursache neutral klären, bevor saniert wird.
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Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns, klären den passenden Umfang und vermitteln einen qualifizierten Sachverständigen in Ihrer Region.
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Beeinträchtigt der Schimmel die Tauglichkeit der Wohnung, ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB). Hat der Mieter den Schimmel durch sein Verhalten selbst verursacht, kann er sich darauf in der Regel nicht berufen – deshalb ist die Ursache so wichtig. Zeigen Sie den Mangel dem Vermieter unverzüglich an (§ 536c BGB).
Das hängt von der Ursache ab. Bauliche Ursachen wie Wärmebrücken, undichte Leitungen oder aufsteigende Feuchtigkeit fallen in den Bereich des Eigentümers, unzureichendes Heizen und Lüften in den des Nutzers. Oft wirken mehrere Ursachen zusammen – genau das klärt das Gutachten.
Nach den Hinweisen des Umweltbundesamtes lässt sich ein kleiner, nur oberflächlicher Befall (etwa unter 0,5 m²) oft selbst beseitigen – wenn Sie nicht allergisch oder vorerkrankt sind und die Ursache behoben ist. Größerer Befall gehört in die Hände einer Fachfirma.
Nicht immer. Bei sichtbarem Befall steht meist die Ursachensuche im Vordergrund. Bei Verdacht auf verdeckten Befall – etwa muffiger Geruch ohne sichtbaren Schimmel – können Material- oder Luftproben sinnvoll sein. Der Sachverständige entscheidet das nach dem Schimmelleitfaden des Umweltbundesamtes.
Schaden, Ursache und Sanierungskosten neutral dokumentiert – für Gewährleistung, Versicherung oder Gericht.
Bauzustand, Mängel und Sanierungskosten prüfen lassen – bevor Sie beim Notar unterschreiben.
Ortsübliche Vergleichsmiete nachweisen – für Mieterhöhung, Mietpreisbremse, Streit oder Vermietung an Angehörige.