--- Gutachten vor dem Hauskauf: Bauzustand prüfen lassen

Gutachten · Bau, Kauf und Schäden

Gutachten vor dem Hauskauf: Zustand prüfen, teure Fehler vermeiden

Gebrauchte Häuser und Wohnungen werden meist unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft. Was Sie bei der Besichtigung übersehen, zahlen Sie später selbst. Ein Sachverständiger prüft Bauzustand, Mängel und Sanierungsbedarf – und hilft Ihnen, den Kaufpreis einzuordnen.

Ein Wohnhaus, halb als Foto, halb als digitales Drahtgittermodell Mit KI erzeugt

§ 444 BGBHaftung meist ausgeschlossen – Mängel zahlen Sie selbst

Wofür
Kaufentscheidung absichernFür Haus oder Eigentumswohnung, Bestand oder Neubau
Warum
Haftungsausschluss im KaufvertragDer Verkäufer haftet dann nur bei Arglist oder Garantie (§ 444 BGB)
Erstellt von
BausachverständigerAuf Wunsch mit Wertermittlung
Zeitpunkt
Vor dem NotarterminAm besten beim zweiten Besichtigungstermin
Ergebnis
Zustand, Mängel, KostenAls Protokoll oder ausführliches Gutachten
Kosten
Nach AufwandTransparentes Angebot vor der Beauftragung

Lohnt sich das Gutachten für Sie?

Das klärt das Gutachten

  1. In welchem Zustand Dach, Fassade, Keller, Fenster und Haustechnik sind
  2. Welche Mängel und Schäden vorliegen – auch Hinweise auf versteckte Feuchtigkeit
  3. Mit welchen Sanierungskosten Sie in den nächsten Jahren rechnen müssen
  4. Auf Wunsch, ob der Kaufpreis zu Zustand und Lage passt

Nicht nötig, wenn …

  • Sie ohnehin abreißen und neu bauen wollen – dann zählen vor allem Grundstück und Baurecht

Warnsignale-Check: Was ist Ihnen aufgefallen?

Tippen Sie an, was auf Sie zutrifft.

Je mehr Punkte zutreffen, desto eher lohnt sich ein Gutachten.

Was der Sachverständige prüft

  • Dach und Dachstuhl

    Eindeckung, Anschlüsse, Dämmung, Holzschäden.

  • Fassade und Mauerwerk

    Risse, Abplatzungen, Feuchtigkeit.

  • Keller und Abdichtung

    Feuchte Wände, Ausblühungen, Gerüche.

  • Fenster und Türen

    Alter, Dichtigkeit, Anschlüsse.

  • Haustechnik

    Heizung, Leitungen, Elektrik – Alter und erkennbarer Erneuerungsbedarf.

  • Energetischer Zustand

    Dämmung und Heizung im Abgleich mit dem Energieausweis.

So läuft es ab

  1. Schritt 1

    Termin abstimmen

    Sie nennen uns Objekt und Besichtigungstermin. Wichtig ist ein Termin vor der Unterschrift beim Notar.

  2. Schritt 2

    Unterlagen sichten

    Der Sachverständige wertet Exposé, Pläne, Energieausweis und bei Wohnungen die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft aus.

  3. Schritt 3

    Begehung

    Gemeinsame Besichtigung von Keller bis Dach – mit Feuchtemessung und Blick auf die Haustechnik.

  4. Schritt 4

    Ergebnis besprechen

    Sie erhalten Befund, Sanierungsbedarf und Kostenschätzung – noch vor Ort oder als schriftliches Gutachten.

  5. Schritt 5

    Entscheiden

    Kaufen, nachverhandeln oder Abstand nehmen – auf Basis belastbarer Fakten.

Diese Unterlagen helfen

Haken Sie ab, was Sie schon haben.

0 von 6 bereit

Was kostet das Gutachten?

Die Kosten richten sich nach Größe und Art der Immobilie und danach, ob Sie eine Begehung mit mündlicher Einschätzung oder ein schriftliches Gutachten wünschen. Vor der Beauftragung erhalten Sie ein transparentes Angebot.

Das beeinflusst den Preis

  • Größe und Art der Immobilie
  • Begehungsprotokoll oder ausführliches Gutachten
  • Mit oder ohne Wertermittlung
  • Kurzfristigkeit des Termins
  • Lage und Anfahrt

Nicht alles zur Hand? Vieles lässt sich nachreichen oder beschaffen.

Typische Kostenfallen

Bei älteren Häusern sind es oft dieselben Posten, die nach dem Kauf teuer werden: ein Dach am Ende seiner Lebensdauer, eine alte Heizung, feuchte Keller oder Leitungen aus der Bauzeit. Wer diese Posten vor dem Kauf kennt, kann sie in den Preis einrechnen, nachverhandeln und die Finanzierung realistisch planen.

Eigentumswohnung: auch die Gemeinschaft prüfen

Beim Kauf einer Wohnung erwerben Sie einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Steht dort eine Sanierung an, tragen Sie anteilig die Kosten. Lassen Sie sich deshalb die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, den Wirtschaftsplan und die Höhe der Erhaltungsrücklage geben – der Sachverständige ordnet sie für Sie ein.

Kostenlos · unverbindlich

Gutachten vor dem Hauskauf anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns, klären den passenden Umfang und vermitteln einen qualifizierten Sachverständigen in Ihrer Region.

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Qualifizierte Sachverständige aus dem ImmoNetzwerk – bundesweit vor Ort
  • Transparentes Angebot, bevor Sie etwas beauftragen

Lieber telefonieren? 030 554 687 14

Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?

Mit dieser Klausel schließt der Verkäufer seine Haftung für Sachmängel aus. Darauf kann er sich nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat (§ 444 BGB). Arglist müssen Sie aber beweisen – deshalb lohnt die Prüfung vor dem Kauf.

Wann sollte der Sachverständige mitkommen?

Vor der Unterschrift beim Notar – am besten, wenn Sie ernsthaft interessiert sind und noch verhandeln können. Viele Käufer nehmen den Sachverständigen zum zweiten Besichtigungstermin mit.

Wird auch der Wert ermittelt?

Auf Wunsch ja. Dann prüft der Sachverständige zusätzlich, ob der Kaufpreis zu Zustand und Lage passt – eine gute Grundlage für die Preisverhandlung und das Gespräch mit Ihrer Bank.

Worauf achte ich bei einer Eigentumswohnung?

Neben der Wohnung selbst zählt das Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Leitungen und Heizung. Prüfen Sie die Protokolle der Eigentümerversammlungen auf geplante Sanierungen und die Höhe der Erhaltungsrücklage – sonst drohen Sonderumlagen.

Verwandte Gutachten

Alle Gutachten im Überblick
  • Bau­schadens­gutachten

    Schaden, Ursache und Sanierungskosten neutral dokumentiert – für Gewährleistung, Versicherung oder Gericht.

  • Kurz­gutachten

    Kompakte, fundierte Bewertung durch einen Sachverständigen – für Verkauf, Finanzierung oder Vermögensplanung.

  • Schimmel­gutachten

    Bauliche Ursache oder Heizen und Lüften? Das Gutachten klärt Ausmaß, Ursache und die richtige Sanierung.