Restnutzungsdauergutachten
Weist das Gutachten eine kürzere Restnutzungsdauer nach, können Sie das Gebäude schneller abschreiben (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
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Wert · Steuern · Bau · Familie
Verkauf, Erbschaft, Steuer, Schaden oder Scheidung: Finden Sie in wenigen Klicks das passende Gutachten – erstellt von qualifizierten Sachverständigen aus dem ImmoNetzwerk.
Gutachten-Finder
Schritt 1 von 2
Weist das Gutachten eine kürzere Restnutzungsdauer nach, können Sie das Gebäude schneller abschreiben (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
Setzt das Finanzamt einen zu hohen Wert an, können Sie einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen (§ 198 BewG) – und Miterben erhalten eine neutrale Grundlage.
Liegt der Grundsteuerwert um mindestens 40 % über dem tatsächlichen Wert, ist der niedrigere Wert maßgeblich – nachgewiesen per Gutachten (§ 220 Abs. 2 BewG).
Für den Zugewinnausgleich zählt der Wert der Immobilie zu festen Stichtagen (§§ 1376, 1384 BGB) – ein neutrales Gutachten vermeidet Streit.
Ein Sachverständiger prüft Bauzustand, Mängel und Sanierungsbedarf, bevor Sie unterschreiben – meist gekauft wie gesehen.
Das Gutachten dokumentiert Schaden, Ursache und Kosten der Beseitigung – als Grundlage für Gewährleistung, Versicherung oder Gericht.
Entscheidend ist die Ursache: Bauliche Mängel oder Lüften und Heizen? Das Gutachten klärt das – wichtig für Sanierung und Mietminderung.
Ein Sachverständigengutachten ist eines der gesetzlichen Begründungsmittel für eine Mieterhöhung (§ 558a BGB) – auch dort, wo es keinen Mietspiegel gibt.
Gerichte, Finanzämter und Behörden verlangen in der Regel ein ausführliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Für einen ersten Richtwert reicht die kostenlose Online-Wertermittlung – in wenigen Minuten und unverbindlich.
Für Preisverhandlungen, Finanzierung und Vermögensplanung ist ein Kurzgutachten eines Sachverständigen die solide Grundlage.
Wo der Wert gegenüber Dritten Bestand haben muss, brauchen Sie ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Welches Gutachten brauche ich?
Wählen Sie einen Bereich – oder sehen Sie sich alle Gutachten an.
Kostenlose Werteinschätzung auf Basis vergleichbarer Objekte – ideal für eine erste Orientierung.
Kompakte, fundierte Bewertung durch einen Sachverständigen – für Verkauf, Finanzierung oder Vermögensplanung.
Ausführliches Gutachten nach § 194 BauGB – für Gericht, Finanzamt, Behörden und Erbauseinandersetzungen.
Kürzere Nutzungsdauer nachweisen und die vermietete Immobilie schneller abschreiben – nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.
Zu hohen Steuerwert widerlegen und Miterben fair auszahlen – mit einem Verkehrswertgutachten nach § 198 BewG.
Übersteigt der Grundsteuerwert den tatsächlichen Wert um mindestens 40 %, zählt der niedrigere Wert (§ 220 Abs. 2 BewG).
Schaden, Ursache und Sanierungskosten neutral dokumentiert – für Gewährleistung, Versicherung oder Gericht.
Bauliche Ursache oder Heizen und Lüften? Das Gutachten klärt Ausmaß, Ursache und die richtige Sanierung.
Bauzustand, Mängel und Sanierungskosten prüfen lassen – bevor Sie beim Notar unterschreiben.
Neutraler Verkehrswert zu den Stichtagen des Zugewinnausgleichs – damit niemand zu viel zahlt.
Ortsübliche Vergleichsmiete nachweisen – für Mieterhöhung, Mietpreisbremse, Streit oder Vermietung an Angehörige.
Wertgutachten
Drei Wege zum Wert – je nachdem, wofür Sie ihn brauchen.
KostenlosSchnelle Werteinschätzung
Geeignet fürErste Orientierung
Vergleichswertmodell auf Basis von Marktdaten
590–1.200 €je nach Zeitaufwand
Geeignet fürPreisstrategie, Kauf und Verkauf, Vermögensübersicht, Einigung in der Familie
Sachverständiger aus dem ImmoNetzwerk
0,5–1,5 %des Immobilienwertes gemäß BVS
Geeignet fürGericht, Finanzamt und Behörden, Erbschaft, Scheidung
Öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger, 30–50 Seiten
Preise inkl. MwSt.
Je nach Zweck brauchen Sie eine bestimmte Qualifikation – wir vermitteln den passenden Sachverständigen.
Für ein Sachgebiet bestellt, meist von der IHK, nach Prüfung der besonderen Sachkunde (§ 36 GewO). Die Bezeichnung ist geschützt.
Gefragt bei
Von einer akkreditierten Stelle geprüft und regelmäßig überwacht.
Gefragt bei
Unabhängiges Gremium bei Kommune oder Kreis; erstattet auf Antrag Verkehrswertgutachten (§§ 192, 193 BauGB).
Gefragt bei
„Gutachter“ ist kein geschützter Begriff – achten Sie auf Ausbildung, Erfahrung und Nachweise.
Gefragt bei
Sie sind Sachverständiger? Partnerschaft für Sachverständige · Sie möchten Gutachter werden? Weg zum Immobiliengutachter
In wenigen Minuten: Gutachtenart, Immobilie und Ihr Anliegen.
Wir klären Anlass, Stichtag und Umfang.
Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie beauftragen.
Ein Sachverständiger aus Ihrer Region besichtigt und erstellt das Gutachten.
Kostenlos · unverbindlich
Sagen Sie uns, worum es geht – auch wenn Sie noch nicht wissen, welches Gutachten Sie brauchen. Wir beraten Sie kostenlos und vermitteln einen qualifizierten Sachverständigen in Ihrer Region.
Lieber telefonieren? 030 554 687 14
Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Das hängt von Art und Umfang ab. Die Online-Wertermittlung ist kostenlos, ein Kurzgutachten kostet 590–1.200 € je nach Zeitaufwand, ein Verkehrswertgutachten 0,5–1,5 % des Immobilienwertes gemäß BVS (Preise inkl. MwSt.). Für alle anderen Gutachten erhalten Sie vor der Beauftragung ein transparentes Angebot. Beauftragt ein Gericht den Sachverständigen, richtet sich dessen Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Ein Kurzgutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage. Ein Verkehrswertgutachten oder ein Schadensgutachten kann je nach Umfang, Unterlagen und Ortstermin zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen dauern. Nach der Beauftragung nennen wir Ihnen den genauen Zeitrahmen.
Für den Nachweis eines niedrigeren Werts bei Erbschaft-, Schenkung- oder Grundsteuer regelmäßig ein Gutachten des Gutachterausschusses oder einer Person, die als Sachverständige für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist (§ 198 Abs. 2 BewG). Für die kürzere Nutzungsdauer bei der AfA verlangt das Gesetz keine bestimmte Qualifikation, aber eine nachvollziehbare Begründung – mehr dazu beim Restnutzungsdauergutachten.
Nein. Geschützt ist nur die Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger“ (§ 132a StGB). Achten Sie deshalb auf Nachweise wie die öffentliche Bestellung und Vereidigung (§ 36 GewO) oder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Viele Banken akzeptieren unsere Kurzgutachten als Bewertungsgrundlage. Im Zweifel fragen Sie vorab bei Ihrer Bank nach.
Grundsätzlich der Auftraggeber. Bei einer Scheidung oder unter Miterben teilen sich die Beteiligten die Kosten oft, wenn sie den Sachverständigen gemeinsam beauftragen. Ob Kosten steuerlich absetzbar oder von einem Verantwortlichen zu ersetzen sind, hängt vom Einzelfall ab.