Wert · Steuern · Bau · Familie

Immobiliengutachten für jeden Anlass

Verkauf, Erbschaft, Steuer, Schaden oder Scheidung: Finden Sie in wenigen Klicks das passende Gutachten – erstellt von qualifizierten Sachverständigen aus dem ImmoNetzwerk.

  • 11 Gutachtenarten verständlich erklärt
  • Bundesweit Sachverständige vor Ort
  • Kostenlos und unverbindlich beraten lassen
Mit KI erzeugt

Gutachten-Finder

Schritt 1 von 2

Worum geht es bei Ihnen?

Welches Gutachten suchen Sie?

Wählen Sie einen Bereich – oder sehen Sie sich alle Gutachten an.

  • Online-Wertermittlung

    Kostenlose Werteinschätzung auf Basis vergleichbarer Objekte – ideal für eine erste Orientierung.

  • Kurz­gutachten

    Kompakte, fundierte Bewertung durch einen Sachverständigen – für Verkauf, Finanzierung oder Vermögensplanung.

  • Verkehrswert­gutachten

    Ausführliches Gutachten nach § 194 BauGB – für Gericht, Finanzamt, Behörden und Erbauseinandersetzungen.

  • Rest­nutzungs­dauer­gutachten

    Kürzere Nutzungsdauer nachweisen und die vermietete Immobilie schneller abschreiben – nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.

  • Gutachten für die Grundsteuer

    Übersteigt der Grundsteuerwert den tatsächlichen Wert um mindestens 40 %, zählt der niedrigere Wert (§ 220 Abs. 2 BewG).

  • Bau­schadens­gutachten

    Schaden, Ursache und Sanierungskosten neutral dokumentiert – für Gewährleistung, Versicherung oder Gericht.

  • Schimmel­gutachten

    Bauliche Ursache oder Heizen und Lüften? Das Gutachten klärt Ausmaß, Ursache und die richtige Sanierung.

  • Gutachten vor dem Hauskauf

    Bauzustand, Mängel und Sanierungskosten prüfen lassen – bevor Sie beim Notar unterschreiben.

  • Gutachten bei Scheidung

    Neutraler Verkehrswert zu den Stichtagen des Zugewinnausgleichs – damit niemand zu viel zahlt.

  • Mietwert­gutachten

    Ortsübliche Vergleichsmiete nachweisen – für Mieterhöhung, Mietpreisbremse, Streit oder Vermietung an Angehörige.

Wertgutachten

Was ist die Immobilie wert?

Drei Wege zum Wert – je nachdem, wofür Sie ihn brauchen.

  • KostenlosSchnelle Werteinschätzung

    Detailtiefe
    • Besichtigung: Nein
    • Für rechtliche und steuerliche Zwecke: Nein

    Geeignet fürErste Orientierung

    Vergleichswertmodell auf Basis von Marktdaten

  • 590–1.200 €je nach Zeitaufwand

    Detailtiefe
    • Besichtigung: Vor Ort oder per Video
    • Für rechtliche und steuerliche Zwecke: Nein

    Geeignet fürPreisstrategie, Kauf und Verkauf, Vermögensübersicht, Einigung in der Familie

    Sachverständiger aus dem ImmoNetzwerk

  • 0,5–1,5 %des Immobilienwertes gemäß BVS

    Detailtiefe
    • Besichtigung: Vor Ort
    • Für rechtliche und steuerliche Zwecke: Ja

    Geeignet fürGericht, Finanzamt und Behörden, Erbschaft, Scheidung

    Öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger, 30–50 Seiten

Preise inkl. MwSt.

Wer erstellt Immobiliengutachten?

Je nach Zweck brauchen Sie eine bestimmte Qualifikation – wir vermitteln den passenden Sachverständigen.

  • Öffentlich bestellt und vereidigt

    Für ein Sachgebiet bestellt, meist von der IHK, nach Prüfung der besonderen Sachkunde (§ 36 GewO). Die Bezeichnung ist geschützt.

    Gefragt bei

    • Gericht
    • Mieterhöhung
    • Finanzamt
  • Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

    Von einer akkreditierten Stelle geprüft und regelmäßig überwacht.

    Gefragt bei

    • Finanzamt
    • Erbschaft
    • Private Zwecke
  • Gutachterausschuss

    Unabhängiges Gremium bei Kommune oder Kreis; erstattet auf Antrag Verkehrswertgutachten (§§ 192, 193 BauGB).

    Gefragt bei

    • Finanzamt
    • Behörden
  • Freie Sachverständige

    „Gutachter“ ist kein geschützter Begriff – achten Sie auf Ausbildung, Erfahrung und Nachweise.

    Gefragt bei

    • Kurzgutachten
    • Kaufbegleitung

Sie sind Sachverständiger? Partnerschaft für Sachverständige · Sie möchten Gutachter werden? Weg zum Immobiliengutachter

So einfach geht es

  1. Schritt 1

    Anfrage senden

    In wenigen Minuten: Gutachtenart, Immobilie und Ihr Anliegen.

  2. Schritt 2

    Kostenlose Erstberatung

    Wir klären Anlass, Stichtag und Umfang.

  3. Schritt 3

    Transparentes Angebot

    Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie beauftragen.

  4. Schritt 4

    Ortstermin und Gutachten

    Ein Sachverständiger aus Ihrer Region besichtigt und erstellt das Gutachten.

Kostenlos · unverbindlich

Gutachten unverbindlich anfragen

Sagen Sie uns, worum es geht – auch wenn Sie noch nicht wissen, welches Gutachten Sie brauchen. Wir beraten Sie kostenlos und vermitteln einen qualifizierten Sachverständigen in Ihrer Region.

  • Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
  • Qualifizierte Sachverständige aus dem ImmoNetzwerk – bundesweit vor Ort
  • Transparentes Angebot, bevor Sie etwas beauftragen

Lieber telefonieren? 030 554 687 14

Ihre Angaben verwenden wir nur, um Ihre Anfrage zu beantworten. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen zu Immobiliengutachten

Was kostet ein Immobiliengutachten?

Das hängt von Art und Umfang ab. Die Online-Wertermittlung ist kostenlos, ein Kurzgutachten kostet 590–1.200 € je nach Zeitaufwand, ein Verkehrswertgutachten 0,5–1,5 % des Immobilienwertes gemäß BVS (Preise inkl. MwSt.). Für alle anderen Gutachten erhalten Sie vor der Beauftragung ein transparentes Angebot. Beauftragt ein Gericht den Sachverständigen, richtet sich dessen Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Wie lange dauert ein Gutachten?

Ein Kurzgutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage. Ein Verkehrswertgutachten oder ein Schadensgutachten kann je nach Umfang, Unterlagen und Ortstermin zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen dauern. Nach der Beauftragung nennen wir Ihnen den genauen Zeitrahmen.

Welches Gutachten akzeptiert das Finanzamt?

Für den Nachweis eines niedrigeren Werts bei Erbschaft-, Schenkung- oder Grundsteuer regelmäßig ein Gutachten des Gutachterausschusses oder einer Person, die als Sachverständige für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert ist (§ 198 Abs. 2 BewG). Für die kürzere Nutzungsdauer bei der AfA verlangt das Gesetz keine bestimmte Qualifikation, aber eine nachvollziehbare Begründung – mehr dazu beim Restnutzungsdauergutachten.

Ist „Gutachter“ eine geschützte Bezeichnung?

Nein. Geschützt ist nur die Bezeichnung „öffentlich bestellter Sachverständiger“ (§ 132a StGB). Achten Sie deshalb auf Nachweise wie die öffentliche Bestellung und Vereidigung (§ 36 GewO) oder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Reicht der Bank ein Kurzgutachten?

Viele Banken akzeptieren unsere Kurzgutachten als Bewertungsgrundlage. Im Zweifel fragen Sie vorab bei Ihrer Bank nach.

Wer bezahlt das Gutachten?

Grundsätzlich der Auftraggeber. Bei einer Scheidung oder unter Miterben teilen sich die Beteiligten die Kosten oft, wenn sie den Sachverständigen gemeinsam beauftragen. Ob Kosten steuerlich absetzbar oder von einem Verantwortlichen zu ersetzen sind, hängt vom Einzelfall ab.