Vorlage · Mieten

Untervermietung: Antrag auf Erlaubnis beim Vermieter

Sie möchten ein Zimmer untervermieten, etwa nach einer Trennung oder wegen eines Auslandsaufenthalts? Ohne Erlaubnis des Vermieters geht das nicht. Mit unserer Vorlage beantragen Sie die Erlaubnis richtig.

  • für Mieter
  • §§ 540, 553 BGB

Antrag auf Erlaubnis zur Untervermietung

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Ohne Erlaubnis keine Untervermietung

Mieter dürfen ihre Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters ganz oder teilweise an Dritte überlassen (§ 540 BGB). Wer ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung.

Wann Sie einen Anspruch auf Erlaubnis haben

Für die Untervermietung eines Teils der Wohnung haben Sie Anspruch auf die Erlaubnis, wenn nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse entstanden ist (§ 553 BGB). Typische Gründe:

  • Ihr Einkommen ist gesunken oder die Kosten sind gestiegen.
  • Partnerin oder Partner ist ausgezogen und die Wohnung ist allein zu teuer.
  • Sie arbeiten zeitweise an einem anderen Ort und möchten die Wohnung behalten.
  • Sie möchten nicht allein wohnen.

Der Vermieter darf ablehnen, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund vorliegt, die Wohnung übermäßig belegt würde oder ihm die Überlassung aus anderen Gründen nicht zuzumuten ist.

Die ganze Wohnung

Für die Untervermietung der gesamten Wohnung gibt es keinen Anspruch. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis ohne wichtigen Grund in der Person des Dritten, dürfen Sie das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

So nutzen Sie die Vorlage

Nennen Sie das Zimmer, die Person des Untermieters und Ihren Grund möglichst konkret. Setzen Sie eine angemessene Frist für die Antwort (etwa zwei bis drei Wochen). Die Hinweise auf Seite 2 fassen Rechte und To-dos zusammen – vom Untermietvertrag bis zur Anmeldung.

Häufige Fragen

Darf ich meine Wohnung über Ferienportale untervermieten?

Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters – ein Anspruch auf Erlaubnis für die kurzzeitige Vermietung an Feriengäste besteht in der Regel nicht. Viele Städte verbieten die Zweckentfremdung von Wohnraum zudem oder machen sie genehmigungspflichtig.

Darf der Vermieter mehr Miete verlangen?

Ist ihm die Untervermietung nur gegen eine angemessene Erhöhung zuzumuten, kann er seine Erlaubnis davon abhängig machen (§ 553 Abs. 2 BGB).

Muss sich der Untermieter anmelden?

Ja, innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde. Als Hauptmieter stellen Sie ihm dafür die Wohnungsgeberbestätigung aus – nutzen Sie dafür unsere Vorlage.

Brauche ich eine Erlaubnis, wenn mein Partner einzieht?

Ehe- und Lebenspartner sowie eigene Kinder sind keine Dritten im Sinne des § 540 BGB. Sie sollten den Vermieter aber über den Einzug informieren; bei nichtehelichen Lebensgefährten wird teilweise eine Erlaubnis verlangt, die der Vermieter aber in der Regel erteilen muss.

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