Vermieter · Mieter · Verkäufer · Käufer
Übergabeprotokoll
Zwei Vorlagen: Wohnungsübergabe bei Ein- und Auszug sowie Übergabe beim Immobilienkauf – mit Räumen, Zählern und Schlüsseln.
Vorlage · Mieten
Sie ziehen aus und möchten Ihre Mietwohnung kündigen? Mit unserer Vorlage kündigen Sie formgerecht und fristgerecht – inklusive Widerspruch gegen eine stillschweigende Verlängerung, Übergabetermin und Konto für die Kaution.
Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter
Kostenlos und ohne Anmeldung. Ausfüllen z. B. mit Adobe Acrobat Reader, im Browser oder mit der Vorschau (Mac) – oder ausdrucken. Stand: September 2026.
Unbefristete Mietverträge können Mieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Frist beträgt drei Monate: Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Geht die Kündigung also spätestens am dritten Werktag im Oktober zu, endet der Vertrag am 31. Dezember.
Die erste Seite ist Ihr Kündigungsschreiben im Format DIN 5008 – passend für Fensterumschläge. Füllen Sie die Felder am Computer aus, drucken Sie die erste Seite aus und unterschreiben Sie eigenhändig. Seite 2 enthält Hinweise zur Frist und eine Checkliste für den Auszug; sie bleibt bei Ihnen.
Nein. Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags braucht die Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB): ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben. E-Mail, Fax, SMS und Messenger sind unwirksam.
Nein. Für Mieter gilt immer die dreimonatige Frist. Die längeren Fristen von sechs und neun Monaten nach fünf bzw. acht Jahren Mietdauer gelten nur für Kündigungen durch den Vermieter (§ 573c Abs. 1 Satz 2 BGB).
Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht, wenn der Mietvertrag keine Nachmieterklausel enthält. Viele Vermieter lassen sich aber auf einen geeigneten Nachmieter ein. Vereinbaren Sie das vorzeitige Ende schriftlich in einem Aufhebungsvertrag.
Nein, die Kündigung wird mit dem Zugang wirksam – eine Bestätigung ist nicht nötig. Wichtig ist deshalb, dass Sie den Zugang beweisen können, etwa durch Übergabe gegen Quittung, einen Boten oder ein Einwurf-Einschreiben.
Ja, zum Beispiel nach einer Mieterhöhung (§ 561 BGB) oder nach der Ankündigung einer Modernisierung (§ 555e BGB). Dann gelten eigene, teils kürzere Fristen. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.
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Mieter
Früheren Vermieter zur Abrechnung und Auszahlung der Kaution samt Zinsen auffordern – mit Hinweisen zu Fristen.
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Schlüsselquittung für Einzug, Auszug oder Handwerker – mit Schlüsselnummern und Schließanlagen-Hinweis.
Vergleichen Sie Miete und Eigentum über die Jahre – und fordern Sie bei Bedarf ein unverbindliches Finanzierungsangebot an.
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