Vermieter · Mieter · Verkäufer · Käufer
Übergabeprotokoll
Zwei Vorlagen: Wohnungsübergabe bei Ein- und Auszug sowie Übergabe beim Immobilienkauf – mit Räumen, Zählern und Schlüsseln.
Vorlage · Mieten
Nach dem Auszug wollen Sie Ihre Kaution zurück? Mit unserer Vorlage fordern Sie den früheren Vermieter auf, abzurechnen und die Kaution einschließlich Zinsen auszuzahlen – und behalten Fristen und nächste Schritte im Blick.
Mietkaution zurückfordern
Kostenlos und ohne Anmeldung. Ausfüllen z. B. mit Adobe Acrobat Reader, im Browser oder mit der Vorschau (Mac) – oder ausdrucken. Stand: September 2026.
Nach dem Ende des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Wohnung darf der Vermieter prüfen, ob ihm noch Ansprüche zustehen – etwa wegen Schäden oder offener Mieten. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht; häufig werden drei bis sechs Monate als angemessen angesehen. Steht noch eine Betriebskostenabrechnung aus, darf er einen angemessenen Teil bis dahin einbehalten.
Das Gesetz nennt keine feste Frist. Der Vermieter darf angemessen prüfen, ob ihm noch Forderungen zustehen – in der Rechtsprechung werden oft drei bis sechs Monate als angemessen angesehen. Danach muss er abrechnen und auszahlen.
Ja, wenn noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht und eine Nachzahlung zu erwarten ist, darf er einen angemessenen Betrag bis zur Abrechnung zurückbehalten. Den Rest muss er auszahlen.
Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten (Nettokaltmiete). Mieter dürfen die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses (§ 551 Abs. 1 und 2 BGB).
Ja. Der Vermieter muss eine Barkaution getrennt von seinem Vermögen zu einem üblichen Sparzins anlegen; die Erträge gehören dem Mieter (§ 551 Abs. 3 BGB).
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Zwei Vorlagen: Wohnungsübergabe bei Ein- und Auszug sowie Übergabe beim Immobilienkauf – mit Räumen, Zählern und Schlüsseln.
Mieter
Kündigungsschreiben für Mieter mit gesetzlicher Frist – im Brief-Format für den Fensterumschlag, mit Fristtabelle.
Vermieter · Mieter · Eigentümer
Schlüsselquittung für Einzug, Auszug oder Handwerker – mit Schlüsselnummern und Schließanlagen-Hinweis.