Angestellt oder selbstständig · Quereinstieg & Selbstständigkeit

Hausverwalter werden: Einstieg, Erlaubnis und Pflichten

Hausverwaltungen kümmern sich um alles, was Immobilien im Alltag brauchen – von der Abrechnung über Reparaturen bis zur Eigentümerversammlung. Angestellt gelingt der Einstieg auch Quereinsteigern; selbstständig brauchen Sie eine Erlaubnis, eine Berufshaftpflicht und regelmäßige Weiterbildung.

Ein Mann mit Klemmbrett steht vor einem gepflegten Mehrfamilienhaus Mit KI erzeugt
Dauer
Einstieg sofort möglich Angestellt mit Einarbeitung; selbstständig nach Erteilung der Erlaubnis.
Kosten
Angestellt: keine Selbstständig: Erlaubnisgebühr und Berufshaftpflichtversicherung.
Voraussetzungen
Je nach Rolle Arbeitgeber erwarten oft eine Aus- oder Weiterbildung im Immobilienmanagement; Quereinstieg ist möglich.
Abschluss
Erlaubnis nach § 34c GewO Für Selbstständige (Wohnimmobilienverwalter); für WEG-Verwaltung zusätzlich das Verwalter-Zertifikat.
Verdienst
Gehalt ab Monat 1 Als Angestellte/r in einer Hausverwaltung.
Förderung
Bildungsgutschein Für Weiterbildungen, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

In 60 Sekunden

Was Sie tun

  • Ansprechperson für Mieter und Eigentümer sein
  • Abrechnungen und Wirtschaftspläne erstellen
  • Reparaturen, Wartung und Dienstleister organisieren

Passt zu Ihnen, wenn …

  • Sie organisiert sind und gern Probleme lösen
  • Sie Recht, Technik und Kaufmännisches interessiert
  • Sie ein sicheres, planbares Arbeitsumfeld suchen

Eher nicht, wenn …

  • Sie Konflikte und viele Anfragen gleichzeitig scheuen

Ihr Weg in 4 Schritten

  1. Einstieg finden

    Als Assistenz, Sachbearbeitung oder Objektbetreuung in einer Hausverwaltung – viel lernt man im Job.

  2. Qualifizieren

    Für die WEG-Verwaltung das Zertifikat nach § 26a WEG – oder gleich den Immobilienfachwirt.

  3. Selbstständig machen (optional)

    Erlaubnis nach § 34c GewO beantragen: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Berufshaftpflicht mit mindestens 500.000 € je Schadensfall und 1 Mio. € pro Jahr.

  4. Dranbleiben

    Wohnimmobilienverwalter und ihre mitwirkenden Beschäftigten bilden sich innerhalb von drei Kalenderjahren 20 Stunden weiter.

Gehalt danach

Median brutto im Monat

4.624 €

Immobilienwirtschaft – Spezialisten

  1. Alle Beschäftigten
    4.624 €Mittlere 50 %: 3.568 € – 6.066 €26.065 Beschäftigte
  2. unter 25 Jahre
    3.555 €Mittlere 50 %: 2.988 € – 4.093 €1.148 Beschäftigte
  3. 25 bis unter 55 Jahre
    4.702 €Mittlere 50 %: 3.669 € – 6.100 €18.178 Beschäftigte
  4. 55 Jahre und älter
    4.727 €Mittlere 50 %: 3.511 € – 6.242 €6.739 Beschäftigte

Balken: mittlere 50 % der Gehälter, Punkt: Median. Vollzeitbeschäftigte in Deutschland, inkl. Sonderzahlungen, ohne Auszubildende. Quelle: Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit (öffnet in neuem Tab), Stichtag 31.12.2025.

Nach Bundesland vergleichen

Häufige Fragen

Brauche ich als angestellte/r Verwalter/in eine Erlaubnis?

Nein, die Erlaubnis nach § 34c GewO braucht das Unternehmen bzw. die selbstständige Person. Die Weiterbildungspflicht von 20 Stunden in drei Kalenderjahren gilt aber auch für Beschäftigte, die unmittelbar bei der Verwaltung mitwirken.

Gilt die Weiterbildungspflicht auch für Immobilienkaufleute?

Ja, sie beginnt für Immobilienkaufleute und Immobilienfachwirte aber erst drei Jahre nach dem Abschluss.

Wie es weitergeht

Alle Wege vergleichen
  • IHK-Zertifikat

    Zertifizierter Verwalter

    Seit Dezember 2023 können Wohnungseigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen – so kommen Sie an das Zertifikat.

    Dauer
    Kompakte Prüfung
    Kosten
    IHK-Prüfungsgebühr
    Verdienst
    Neben dem Job möglich
  • Aufstiegsfortbildung

    Immobilienfachwirt/in (IHK)

    Die bundesweit einheitliche Aufstiegsfortbildung – mit Aufstiegs-BAföG, Studienzugang ohne Abitur und Verwalter-Zertifikat inklusive.

    Dauer
    2–6 Monate Vollzeit
    Kosten
    Lehrgang und Prüfung
    Verdienst
    Neben dem Job möglich

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