Erlaubnispflichtige Tätigkeit
Immobilienmakler/in
Keine Pflichtausbildung, aber eine Erlaubnis nach § 34c GewO – der beliebteste Weg in die Selbstständigkeit.
- Dauer
- Start nach Erlaubnis
- Kosten
- Erlaubnisgebühr
- Verdienst
- Provision oder Gehalt
Nebenberuflich · Quereinstieg & Selbstständigkeit
Als Tippgeber empfehlen Sie verkaufsbereite Eigentümer an ImmoNetzwerk. Wir nehmen Kontakt auf, übernehmen Vermarktung und Abschluss – und Sie erhalten bei erfolgreichem Verkauf eine Beteiligung an der Maklerprovision. Ideal, um die Branche nebenbei kennenzulernen.
Sie erhalten alle Informationen zur Tippgeber-Partnerschaft.
Digital, schnell und unkompliziert.
Wir prüfen den Tipp, nehmen diskret Kontakt zum Eigentümer auf und sichern Ihnen Ihren Anspruch schriftlich zu.
Nach erfolgreichem Verkauf erhalten Sie eine Gutschrift; Ihr Anteil wird nach Zahlungseingang ausgezahlt.
Ja, Tippgeberprovisionen sind steuerpflichtige Einkünfte. Ob Sie dafür ein Gewerbe anmelden müssen, hängt vor allem von Umfang und Regelmäßigkeit ab – im Zweifel fragen Sie Ihr Finanzamt, das Gewerbeamt oder eine Steuerberatung.
Als Tippgeber geben Sie einen Kontakt an ImmoNetzwerk weiter; Kontaktaufnahme, Vermarktung und Abschluss übernehmen wir. Wer selbst Immobilien vermitteln möchte, braucht als Makler eine Erlaubnis nach § 34c GewO.
Erlaubnispflichtige Tätigkeit
Keine Pflichtausbildung, aber eine Erlaubnis nach § 34c GewO – der beliebteste Weg in die Selbstständigkeit.
Quereinstieg
Ohne Immobilienausbildung einsteigen – als Makler, in der Verwaltung, nebenbei als Tippgeber oder mit nachgeholtem Abschluss.
Sie geben uns den Tipp, wir kümmern uns um den Rest – und Sie erhalten Ihre Beteiligung.