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Vorlage · Eigentümer & WEG
Sie können an der Eigentümerversammlung nicht teilnehmen? Mit einer Vollmacht lassen Sie sich vertreten und bestimmen per Weisung, wie zu einzelnen Tagesordnungspunkten abgestimmt wird.
Vollmacht für die Eigentümerversammlung
Kostenlos und ohne Anmeldung. Ausfüllen z. B. mit Adobe Acrobat Reader, im Browser oder mit der Vorschau (Mac) – oder ausdrucken. Stand: September 2026.
Wer an der Eigentümerversammlung nicht selbst teilnehmen kann, lässt sich vertreten – sonst entscheiden die anderen allein. Mit der Vollmacht übertragen Sie Ihr Stimmrecht auf eine Person Ihres Vertrauens. Mit Weisungen legen Sie fest, wie sie zu einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmen soll.
Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Dezember 2020 brauchen Vollmachten nur noch die Textform (§ 25 Abs. 3 WEG). Eine E-Mail oder ein Scan reicht also aus. Unsere Vorlage bietet trotzdem Platz für Unterschriften – das schafft Klarheit.
Fordern Sie das Protokoll an und prüfen Sie die Beschlüsse. Eine Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden (§ 45 WEG).
Gesetzlich genügt die Textform (§ 25 Abs. 3 WEG): eine lesbare Erklärung, aus der hervorgeht, wer sie abgibt – etwa als E-Mail oder Scan. Eine Unterschrift schafft aber zusätzliche Klarheit.
Grundsätzlich jede Person. Die Gemeinschaftsordnung kann den Kreis der Vertreter jedoch beschränken, etwa auf Ehegatten, andere Wohnungseigentümer oder die Verwaltung.
Für Routinebeschlüsse oft ja. Geht es um die Verwaltung selbst – etwa Entlastung, Bestellung oder Vergütung –, ist eine andere Vertrauensperson oder eine klare Weisung sinnvoll.
Nur, wenn die Gemeinschaft das beschlossen hat. Seit der WEG-Reform können Eigentümer die Online-Teilnahme an Präsenzversammlungen erlauben; reine Online-Versammlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
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